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Kasse Unternehmen online nicht rechtskonform - warum strikte Festschreibung

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letzte Antwort am 06.03.2025 12:51:54 von deusex
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deusex
Allwissender
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Nachdem sich DATEV so viel Mühe in den letzten Jahren gegeben hat, eine "offene Ladenkasse" in digitaler Form zu etablieren, aber leider offenbar die rechtlichen Grundlagen nicht ganz bedachte, haben wir nun also eine Kasse, die zwar digital, täglich geführt werden kann, die aber rechtlich unzureichend ist.

Es müssen nach vor händische Aufzeichnungen bei einer offnenen Ladenkasse geführt und aufbewahrt werden (auch Einzelaufzeichnungpflicht !).

Die Eintragungen bzw. Übertragungen in die UO-Kasse dienen letztlich nur der digitalen Bereitstellung von Kassendaten an die buchführende Stelle bzw. an die Kanzlei.

 

Warum also muss in der UO-Kasse diese strikte Festschreibung erfolgen ? Dies gehört sofort aufgehoben, da dies ein Relikt aus guten Absichten war.

 

Wenn hier bspw. mehrere Zeiträume gebucht werden (quartalsweise USt-VA) und ich möchte heute nur den Januar "abholen" und festschreiben, muss ich aber die UO-Kasse bis 06.03.2025 festschreiben.

Somit nehme ich dem Mandanten die Möglichkeit seine UO-Übertragungen zu korrigieren und es gibt indes zwar eine tägliche Aufzeichnungspflicht für die manuell geführte "offene Ladenkasse", aber dann nicht für die UO-Kasse, die letztlich nur Übertragungsmedium oder Datensatzlieferant ist.

 

Insofern sollte die Zwangsfestschreibung für alle erfassten Kassenbewegungen aufgehoben werden und eine individuelle Festschreibung eingeführt werden.

 

Ja, ja ich weiß, das macht man natürlich sowieso nicht . . . aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zu letzt.

 

Bitte auch keine Erklärung, die mir das als Vorteil verkaufen soll; es ist zum jetzigen Rechtsstand schlichtweg "Käse", um das mal freundlich auszudrücken.

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a_oßenbrügge
Einsteiger
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Aus meiner Sicht ist es eher ein Unding, dass eine offene Ladenkasse nicht elektronisch (mit Festschreibung) geführt werden kann !!!

deusex
Allwissender
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@a_oßenbrügge  schrieb:

Aus meiner Sicht ist es eher ein Unding, dass eine offene Ladenkasse nicht elektronisch (mit Festschreibung) geführt werden kann !!!


Ja, darüber haben wir uns hier schon mehrfach ausgeko.. äh -gelassen, aber da liegt der Ball in der "Bürokratisierungs-Republik" bzw. dem BMF, die hier zumeist regungslos oder mindestens teilsediert auf Änderungen reagieren.

Digitalisierung auszuloben und tatsächlich etwas voranzubringen, sind zweierlei Schuhe.

 

"Machen" ist eben wie "wollen", nur krasser . . . 😉

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letzte Antwort am 06.03.2025 12:51:54 von deusex
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