Hallo zusammen,
im Rahmen der Einführung von DUO teste ich aktuell unsere Schnittstelle zum Belege hochladen über Belegtransfer. Nun habe ich gemerkt, dass Belege welche über den Belegtransfer hochgeladen wurden, nicht in den Papierkorb verschoben werden können. Es kommt die Meldung:
Der Steuerberater möchte uns (Mandant) keine Sonderrechte geben, wegen GOBD Konformität. Habe ich dadurch keinerlei Möglichkeiten Belege in den Papierkorb zu verschieben?
Danke für Euren Input!
Viele Grüße,
Tamara
@TamaraFD1992 schrieb:
Der Steuerberater möchte uns (Mandant) keine Sonderrechte geben, wegen GOBD Konformität.
Schade. Es wird ja in DUO protokolliert, wer welche Belege in den Papierkorb gelöscht hat. Ist's also deine SmartCard / SmartLogin ID, würde ich, wenn ich Du wäre, auch dafür gerade stehen.
Und wenn man DUO noch testet und nicht live nutzt, kann man die Rechte nach dem Test auch noch wegnehmen und dann nur im Bedarf freischalten.
In den Papierkorb verschieben sollte ohne Sonderrechte gehen. ,🤔 Und aus dem Papierkorb entfernt bei uns auch kein Mandat etwas. Das bleibt uns vorbehalten.
@jjunker: Beim XML Upload tatsächlich nicht, weil der die Belege nicht in den Posteingang lädt, sondern in IMPORT Ordner im DUO und man die dort tatsächlich nicht ohne weitere löschen kann. Stimmt schon, was @TamaraFD1992 erzählt.
Siehe auch: Rechteverwaltung online: Aktuelle Rechtestruktur und Erläuterung der Rechte
Problem bei Sonderrechten:
Bearbeitete und abgelegte Belege in den Papierkorb verschieben, Bearbeitete Belege löschen, Papierkorb leeren, Festschreibung aufheben.
Heißt, @TamaraFD1992 kann auch alle Belege wieder löschen. Daher das GoBD Argument vom StB. Kann ich verstehen. Aber wenn man nicht mal in der Testphase Belege löschen kann, die sowieso hops sind und man sie nochmal neu hochlädt ...
Okay, schade. Dann wird wohl der Steuerberater einmal alles löschen müssen, sobald ich fertig bin mit der Testphase. Danke für die Info!