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Einmal gescannten Belege für mehrere Buchungen verlinken/verknüpfen

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letzte Antwort am 18.08.2020 17:35:13 von s_seibold
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luacapacioli
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

Kann ein einmal eingescannter Beleg  mit zu künftigen  Buchungen verlinkt/verknüpft werden.

 

Dies lässt sich anhand eines Leasingvertrages einfach verdeutlichen.

 

Undzwar soll der eingescannte Leasingvertrag oder die Dauerrechnung mit den zukünftigen monatlichen Leasingraten automatisch verknüpft werden.

 

Über die Lerndatei Bank wird eh ein Eintrag bezüglich der Leasingraten erstellt, so dass diese automatisch verbucht werden können. Hier müsste dann ein weiteres Feld definiert werden, wonach die Beleg-ID für den ursprünglichen eingescannten Leasingvertrag den zukünftigen monatlichen Leasingraten zugeordnet werden soll.

 

Freundliche Grüße

 

s_seibold
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

die zukünftige Verknüpfung ist möglich: Der Beleg muss manuell im DUo-Posteingang oder DUo-Ablage herausgesucht werden und kann dann verknüpft werden.

Für die laufenden, gleichbleibenden (Leasing-)Zahlungen empfehle ich Mandanten nur die erste Buchung im Jahr mit dem Beleg zu verknüpfen. 

 

MfG Sonja Seibold 

Sonja Seibold, Steuerberaterin - Systemischer Coach
Leinfelden-Echterdingen - Telefon 0711 7941380 - info@sonjaseibold.de
luacapacioli
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
408 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Ja, funktioniert so, wie Sie es beschreiben haben.

 

Es wäre toll, wenn dies auch über eine Beleg-ID Verlinkung in der Lerndatei gelingt, dann wäre jahresübergreifend immer eine Beleg mit der Buchung verbunden und mit dem Eintrag der Lerndatei der Sachverhalt auch für die Dauer des Leasing- und Mietvertrages erledigt..

 

 

Freundliche Grüße

tinage
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
377 Mal angesehen

Ich lege Verträge im DMS ab und verknüpfe das Dokument mit der Kontonotiz. Die Kontonotiz bleibt ja auch jahesübergreifend. 

 

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
s_seibold
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
371 Mal angesehen

das ist korrekt, dass die Kontonotiz jahresübergreifend stehen bleibt. In diesem Fall ist sie jedoch nicht mit der Buchung festgeschrieben und könnte gelöscht werden. Zudem liegt die Kontonotiz im Falle einer Betriebsprüfung nicht den Betriebsprüfern vor. Ein über DUo mit der Buchung verbundener Beleg geht korrekterweise mit der Betriebsprüfung an das Finanzamt.

Sonja Seibold, Steuerberaterin - Systemischer Coach
Leinfelden-Echterdingen - Telefon 0711 7941380 - info@sonjaseibold.de
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letzte Antwort am 18.08.2020 17:35:13 von s_seibold
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