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E-Rechnung empfangen und verarbeiten

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letzte Antwort am 13.12.2024 22:51:03 von dtx
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dtx
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@martinkolberg  schrieb:

...

Alternative Überlegung:
Sollte eine Petition im Bundestag angestrebt werden, um den Prozess zu stoppen, bis ein System etabliert ist, bei

dem beispielsweise Tankbelege bei Kartenzahlung automatisch als E-Rechnung bereitgestellt werden?

Die Erfahrung zeigt, daß es das Büro des Petitionsausschusses bis zum Ende der nunmehr verkürzten Legislaturperiode eher nicht schaffen wird, die Petition mit einer Eingangsnummer zu versehen, zu lochen, abzuheften und vorzulegen. Es hat mal ein Jahr gedauert, um einem Petitenten mitzuteilen, daß die Länderparlamente zuständig wären. Was die Briefträger auf Trab hielt, weil dann Korrespondenz von sechzehn Ausschüssen statt einem ins Haus flatterte.

 

Die Gefahr wäre wohl hier nicht ganz so groß, aber nach der Regierungsbildung und den Abstimmungen mit den Ministerien wird man wohl das Jahr 2027 schreiben, wenn das "sorry, nun nicht mehr" auf den Tisch kommt.

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dtx
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@taxit  schrieb:

 

Offen gesagt lese ich die Antwort so:

 

für den Empfang genügt ein E-Mailpostfach.

 

Die Aufbewahrung unterliegt wie bisher den GoBd...

 

 

Quelle: a.a.O.

 

 

Gruß & ebenfalls einen schönen Tag!

Taxit


Ich lese erst einmal das Fragekonvolut (bspw. Punkt 4) so, daß einige der in der Fraktion für den Schuß Verantwortlichen gerne von der Regierung gewußt hätten, was denn ein Unternehmen mit einer Rechnung macht.

 

https://dserver.bundestag.de/btd/20/125/2012563.pdf

 

Da muß man sich nicht wundern, wenn sich die Antwort darauf beschränkt, was man als natürliche Person so kennt: Zum Briefkasten latschen, den Schlüssel stecken, rumdrehen, das Türchen aufziehen und Briefumschläge sowie Zeitungen rausnehmen. Hä, wie, elektronisch? Da ist es Trost genug zu antworten, ein e-mail-Postfach zum Empfang reiche aus. Denn das kennt man auch als Unions-Abgeordneter schon.

 

Zwar hat die oder der, welche(r) den Fragekomplex 18 verfaßte, mehr Hintergrundwissen bewiesen (bspw. 18 h "Wie werden Themen wie Skonto, Korrekturen, Gutschriften, Verknüpfung mit betrieblichen Dokumenten [Auftragsbestätigung, Lieferschein, Bezahlung etc.] und die Aufbewahrung der Übermittlungsinformationen geregelt?"). Aber das ist ja gekonnt ignoriert worden.

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dtx
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@wwinkelhausen  schrieb:

Der Absender muss ab 2025 nicht mehr fragen, ob man eine E-Rechnung haben möchte, sondern er kann einfach eine schicken, auch eine x-Rechnung. Die Frage ist nur, wie beliebt man sich damit bei seinen Kunden macht.

 

Von Würth kam schon eine E-Mail, in der man aussuchen durfte, was man zukünftig haben möchte.


Würth hat eben Konkurrenz. Wo es die nicht gibt, tanzt der Abnehmer nach der Pfeife des Lieferanten oder schließt zu.

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letzte Antwort am 13.12.2024 22:51:03 von dtx
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