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DUO mehrere Mandantennummern mehr Kosten?

8
letzte Antwort am 23.02.2018 16:55:53 von aschreiber
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mhp
Fortgeschrittener
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Hallo Zusammen,

ich weiß, dass man auf eine MyIDentity Smartcard mehrere Mandanten in DUO freischalten kann.

Doch entstehen dadurch mehr Kosten?

also Quasi DUO-Kosten x Mandantenanzahl auf Stick?

Vielen Dank für eure Antworten

Gruß

L.Dürr

MFG
Lea Novak
mkinzler
Meister
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Nachricht 2 von 9
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Die Kosten sind unabhängig von der Anzahl der Smartcards bzw. Fälle pro Smartcard. Diese Fallen als Grundgebühr pro Beraternummer und Speicherkontigent pro Bestand an ( + u.U. Kosten OCR usw.)

mhp
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 9
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das bedeutet, wenn ein Mandant von uns zwei Unterberaternummmern erhällt, muss dieser für beide DUO zahlen + Speicherkosten?

MFG
Lea Novak
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mkinzler
Meister
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Ja. Pro Unterberater kann man aber mehrere Bestände anlegen. Das würde sich in diesem Fall u.U. anbieten.

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mhp
Fortgeschrittener
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heißt das, dass ich dann für eine Unterberaternummer beliebige viele Bestände anlegen könnte? und nur einen DUO zahle?

MFG
Lea Novak
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mkinzler
Meister
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Die Grundgebühr ja. Pro Bestand fallen aber die Speichergebühren usw. an.

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k_pusch
Aufsteiger
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Ich hatte ein ähnliches Problem, da ich insgesamt 4 Firmen habe (alle mit eigener Mandantennummer bei uns im Bestand bisher gebucht), die aber wirtschaftlich und rechtlich zusammen hängen!! Für die Hauptfirma habe ich die Unterberaternummer mit mIDentity bestellt und die 3 abhängigen Firmen darunter angelegt, hat alles soweit funktioniert. Was mir aber von DATEV mitgeteilt wurde, ist, dass man genau klären sollte, in welchem wirtschaftlichen Zusammenhang die Firmen bestehen, denn wenn man die Hauptnummer (also den Vertragsinhaber) mal löschen oder einstellen muss (bspw. wegen Insolvenz/Konkurs, Firma besteht nicht mehr), dann sind auch alle "anhängigen" Firmen weg!

Wenn die Firmen NICHT in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sollte (oder müsste) man für jeden ein eigenes UO bestellen/anlegen. Ich glaube aber, dass dann auch eine mIDentity ausreichend ist, unter der man die anderen doch freischalten kann.
So habe ich es jedenfalls verstanden... Der Hinweis mit der Beachtung der wirtschaftlichen/rechtlichen Abhängigkeit wurde mir sehr klar deutlich gemacht...

Falls dieser Hinweis noch ggf. wichtig wäre?


Wenn jemand andere/wichtigere Erfahrungen oder Infos hat, dann bin ich auch für Antworten dankbar!!

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thomasdullinger
Beginner
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Ist es über diesen Weg auch möglich, das Sonderbetriebsvermögen (SBV), das bei uns über eine eigene ZMSD gebucht wird (da sehr umfangreich), über den "Hauptmandanten" abzuwickeln?

D.h. ich richte für die Gesellschaft ganz normal Unternehmen Online ein und unter dieser mandantegenutzen Beraternummer richte ich jeweils für die SBV's eigene Bestände ein!?

Welche fixe Kosten enstehen denn dann in Summe?

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aschreiber
Fachmann
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Hallo Herr Dullinger,

Sie zahlen pro Belegbestand des Sonder-BV´s und jeweils den Buchungsassistenten, wenn Sie den aktivieren. Wenn Sie 1 SBV haben, dann jeweils einmal.

Freundliche Grüße

Alexander Schreiber

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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8
letzte Antwort am 23.02.2018 16:55:53 von aschreiber
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