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DUO bei Inhaberwechsel

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letzte Antwort am 09.08.2023 13:03:30 von sokru
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Nijkamp
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

wie läuft das bei DUO wenn der Inhaben wechselt (Unternehmen incl. aller Rechtsstellungen verkauft). Muss hier ein neuer Vertrag geschlossen werden? (ich nehme es mal an?).

 

Hatte dies in der Praxis leider noch nicht, wer was weiß -> ich höre gerne zu 😉

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 3
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@Nijkamp schrieb:

Muss hier ein neuer Vertrag geschlossen werden? 


Da kann ich mir rechtlich gerade nichts drunter vorstellen. Wenn aus GmbH A eine GmbH B wird und es im Handelsregister steht, dass das so passiert ist, kann man bei DATEV die Beraternummer, unter der der DUO Vertrag läuft, von GmbH A auf B selbst in den Service Anwendungen umschreiben. Als SK ans LC muss man nur den Auszug des Registers bzw. vom Notar ein Schreiben anhängen, damit DATEV einen rechtlichen Nachweis hat. 

 

Ansonsten gilt zumeist: 1 Unternehmen, 1 DUO Vertrag. Wie da der Geschäftsführer heißt, spielt keine Rolle. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
sokru
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
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Wie bei der DATEV zu verfahren ist, muss anhand des tatsächlich geschlossenen Vertrages entschieden werden.

 

Wenn das neue Unternehmen im rechtlichen Sinne als Gesamtrechtsnachfolger anzusehen ist, übernimmt er Verträge, die Aufbewahrungsverpflichtung der Belege u. s. w. In diesem Falle sollte auch bei der DATEV möglich sein die Vertragsdaten einfach zu ändern.

 

Wenn das neue Unternehmen nicht als Gesamtrechtnachfolger anzusehen ist, ist meines Erachtens ein neuer Vertrag mit der DATEV zu schließen. in diesem Falle würde das Unternehmen jedoch auch nichts mit Aufbewahrungspflicht des Vorgängers zu tun haben und kann demnach auch nicht auf die Belege des Vorgängers zugreifen.

 

Es hängt somit alles von der Rechtsstellung des neuen Unternehmens gemäß geschlossenem Übertragungsvertrag ab.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
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letzte Antwort am 09.08.2023 13:03:30 von sokru
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