abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

DATEV Mandantenübertrag

3
letzte Antwort am 17.01.2025 10:36:21 von noescher
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
sabinezirkel
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
115 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir haben bei einem Mandanten Belege online und DATEV Personalakte angelegt und damit gearbeitet. 

 

(der Mandant hat keine mandantengenutzte Beraternummer und auch keinen Vertrag DATEV Unternehmen online)

 

Nun muss ich einen DATEV Mandantenübertrag online an einen einen Folgeberater vorbereiten.

 

Die Belege aus Belege online gehen mit dem Übertrag automatisch mit (das weiß ich schon aus Erfahrung).

 

Allerdings bin ich mir bei der DATEV Personalakte total unsicher.

 

Werden diese Daten/Belege auch automatisch an den Folgeberater übertragen? 

 

Wie macht ihr das? Löscht ihr vorher, oder gebt ihr diese Daten an den Folgeberater weiter?

 

Freundliche Grüße

Sabine Zirkel

 

 

 

 

 

 

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 4
108 Mal angesehen

Mandantendaten übertragen bei DATEV Personalakte - DATEV Hilfe-Center

 


Wie macht ihr das? Löscht ihr vorher, oder gebt ihr diese Daten an den Folgeberater weiter?


Warum sollte man die Daten löschen?

 

Das wäre ja ungefähr so, als würde man vorher aus der Fibu die Belegbilder entfernen.

Live long and prosper!
0 Kudos
sabinezirkel
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
94 Mal angesehen

Wir haben die Daten der Digitalen Personalakte in die DATEV Personalakte übernommen.

 

z.T. sind auf Dokumenten handschriftliche Ergänzungen von unseren Mitarbeitern auf den Dokumenten.

 

Eigentlich müssten wir jetzt alle Dokumente nochmals anschauen, ob diese weitegeben werden können......

 

 

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
0 Kudos
noescher
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
82 Mal angesehen

Hallo @sabinezirkel 

 

meine Meinung:

Die DATEV Personalakte ist die Personalakte des Arbeitgebers, keine interne Dokumentenablage der Kanzlei.

(Egal ob auf Unterberaternummer oder Kanzleiberaternummer liegend)

 

Bitte genau das Risiko abschätzen, bevor hier Daten gelöscht oder nicht herausgegeben werden.

Was wenn eine spätere SV-Prüfung diese Daten benötigt, es sich aber herausstellt, dass der damalige Steuerberater diese Unterlagen aus der Personalakte gelöscht hat?

 

Zum Thema Herausgabepflicht siehe allgemein hier

https://www.berufsrecht-handbuch.de/i-berufsrechtlicher-teil/5-verlautbarungen-und-hinweise-fuer-die-berufspraxis/52-hinweise-der-bundessteuerberaterkammer/525-hinweise-der-bundessteuerberaterkammer-zumzurueckbehaltungs-und-leistungsverweigerungsrecht/5251hinweise-zur-mandatsbeendigung-und-zum-manda...

 

Interne Notizen sollten nur im DMS/in der Dokumentenablage hinterlegt werden, diese müssen auch nicht herausgegeben werden. Belegbegründende Notizen dagegen schon, diese sollten daher in der Personalakte liegen.

Viele Grüße
Peter Nöscher
3
letzte Antwort am 17.01.2025 10:36:21 von noescher
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage