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DATEV Auftragswesen Next - E-Rechnung mit Bruttopreisen

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letzte Antwort am 18.08.2023 16:05:38 von martin65
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Julian1
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Guten Tag, 

 

ich bin dabei mich in Auftragswesen Next einzuarbeiten. Ich würde gerne die Funktion der E-Rechnung nutzen. Wichtig ist jedoch, dass ich die Rechnung auf Bruttopreise einstellen kann. Der Verkaufsartikel kostet für den Kunden 14 Euro brutto. Das macht einen Nettopreis von 11,7647 Euro. Bevor ich die E-Rechnung aktiviert habe, konnte ich zwischen Brutto- und Netto-Preisen bei den Positionen in der Rechnung unterscheiden. Wenn ich nun aber die E-Rechnung aktiviert habe und den Kunden aus dem Stammdaten auswähle, dann bleibt mir nur noch die Option der Netto-Positionen. 

Wenn ich für die Leistung nun einen Nettopreis von 11,76 Euro angebe, dann komme ich auf einen Bruttopreis von 13,99 Euro, wenn ich aufrunde auf 11,77 Euro dann beträgt der Bruttopreis 14,01 Euro. 

Hat jemand eine Lösung für dieses Problem? 

Vielen Dank im Voraus! 

metalposaunist
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Und der 1 Cent wirkt sich derart krass aus, weil Du massenhaft diesen Artikel verkaufst und damit die Abweichung so groß wird, dass Dir Gewinn entgeht?

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Julian1
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Hallo Metalposaunist, 

nein es geht reinweg um eine korrekte Rechnungsstellung. Wir weisen den Artikel auf unserer Homepage und auf Flyern mit 14 Euro Brutto aus. Dann möchte ich hinterher in einer Rechnung keine 14,01 Euro oder 13,99 Euro stehen haben. Meist sind unsere Kunden auch durch öffentliche Träger finanziert und wir geben im Vorfeld eine Kostenübersicht raus. Dann darf hinterher der Verkaufspreis von den angegeben Preisen auch nicht mehr abweichen. 

metalposaunist
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Verstehe ich. Verstehe ich aber auch nicht. Dann dürft Ihr ja niemals die Preise mehr ändern (unabhängig vom E-Rechnungsproblem) und das ist in Zeiten der Inflation von ca. 6% heute noch möglich? 

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rschoepe
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@metalposaunist  schrieb:

Dann dürft Ihr ja niemals die Preise mehr ändern


Wieso? Es ist doch ein Unterschied, ob ich eine neue Preisliste herausgebe (z.B. wegen Inflationsanpassung), oder ob ich bei jedem einzelnen Artikel erstmal schauen muss, ob mein Rechnungsprogramm den Preis überhaupt darstellen kann, bevor ich die Preisliste veröffentliche.

Und selbst wenn @Julian1 sich der Software unterwirft und eine neue Preisliste macht, wo er den Artikel mit 13,99 € angibt, gilt die ja nicht rückwirkend. Und wer garantiert, dass Auftragswesen Next nach dem nächsten Update nicht plötzlich keine x,99-Preise mehr kann?

Julian1
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wir betreiben ein klassisches Saisongeschäft in dem zum Jahresbeginn die Preise für das kommende Jahr festgelegt werden. Daraufhin werden diese in Flyer gedruckt, an Presseverteiler weitergeleitet usw. Unterjährig sind Preisanpassungen dann nur sehr schwer umzusetzen. Kunde X meldet sich im März bei uns schriftlich an, er erhält ein Angebot mit Preis Y und besucht unsere Einrichtung dann im Juni. Im Anschluss wird dann die Rechnung geschrieben mit dem Preis Y der dem Kunden im März mitgeteilt wurde. 

metalposaunist
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Dann war die Absenkung der USt zwischen 07/2020 und 12/2020 für Euch auch eine Katastrophe, wenn gleich auch im Guten? 

 


@rschoepe schrieb:

Wieso? 


Verstehe ich auch. Mir geht's aber um das Kernanliegen. Da draußen passiert mittlerweile so krass viel und beinahe täglich, dass das eben auch Auswirkungen auf einen selbst und seine Prozesse hat. Man muss so flexibel wie möglich bleiben und Lösungen suchen, wie man es bleiben kann. 

 

Und ob das Programm nun DATEV Auftragswesen next oder anders heißt, spielt dann ja keine Rolle. 

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Julian1
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Ich habe eine Serviceanfrage an die DATEV gestellt und wurde soeben zurückgerufen. Aktuell gibt es bei der E-Rechnung keine Möglichkeit auf das Umstellen von Netto- auf Bruttopreise. Das Problem haben aber wohl viele und die DATEV arbeitet daran. Die Lösung wäre, bei den Kunden in den Stammdaten die Art der Rechnung von E-Rechnung auf PDF umzustellen. 

 

 

metalposaunist
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@Julian1 schrieb:

Aktuell gibt es bei der E-Rechnung keine Möglichkeit auf das Umstellen von Netto- auf Bruttopreise.


Dachte ich mir schon 😶. Daher habe ich ein bisschen vom Thema abgelenkt. 

 


@Julian1 schrieb:

Das Problem haben aber wohl viele und die DATEV arbeitet daran.


Wer denn noch? Oder meinte DATEV das ohne weitere Angabe von Konkurrenten?

 

Wenn lexOffice die E-Rechnung könnte, hätte ich's Dir empfohlen. Die können aktuell aber nur die XRechnung. An der E-Rechnung wird gearbeitet und hoffen wir, dass sie die DATEV Probleme gleich bei Release nicht ebenfalls machen 😇.

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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rschoepe
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@metalposaunist  schrieb:
Wer denn noch? Oder meinte DATEV das ohne weitere Angabe von Konkurrenten?

Ich glaube, gemeint war viele Anwender, nicht Rechnungsschreibungsprogramme. 😉

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merchantofdoubt
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DATEV Auftragswesen: E-Rechnungen gemäß EN16931 erstellen (Voraussetzungen, ... - DATEV Hilfe-Center

 

4.1 Keine Bruttopreislisten

Die europäische Norm 16931 schreibt den Nettopreis als verbindliche Preisinformation vor. Daher können E-Rechnungen nur auf Basis von Nettopreislisten erstellt werden.

Informationen zur Erstellung einer Nettopreisliste: DATEV Auftragswesen: Mit Preislisten arbeiten (Dok.-Nr. 9215333)

 

Die Anwendung des Nettopreises ist vorgegeben. 

martin65
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Hi,

 

doofe Frage von mir; ich kenne das Programm nicht.

 

Ist der Nettopreis nur mit 2 Nachkommastellen erfassbar?

 

Oder kann die Rechnung gesplittet werden in 10,92 € und 0,85 € netto? - sorry bestimmt eher ein unsinniger Gedanke. 

 

 

 

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letzte Antwort am 18.08.2023 16:05:38 von martin65
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