Ich habe für einen Lexoffice/Lexware-Mandanten den Buchungsdatenservice eingerichtet. Der Buchungsbestand selbst ist zuverlässig verarbeitet und einwandfrei zu sehen.
Wenn ich aber die Belege anklicke, dann kommt folgende Fehlermeldung:
Was muss genau in welcher Stelle bei den Einstellungen geändert werden?
Unser Admin meint, ich hätte alle Rechte.
Noch keine vier Stunden gewartet?
DIB00024 beim Buchen digitaler Belege aus DATEV Unternehmen online - DATEV Hilfe-Center
Hmmm.
Jetzt sind ja vier Stunden um. Aber bei dem spezifischen Mandanten sehe ich nichts. Bei anderen Mandanten kann ich aber problemlos Belege sehen.
Muss vielleicht der Mandant initial irgendetwas freigeben?
Oder woran kann es sonst liegen?
Ist denn wirklich sicher, dass von dem Mandanten schon einmal Belege übermittelt wurden?
Sehen Sie die Belege denn, wenn Sie sich in DUO anmelden? Klappt die Anmeldung in DUO überhaupt?
@HaHagena , wie @andrereissig schon treffend beschrieben hat: liegen denn überhaupt schon Belege bei Lexware/Lexoffice vor?
Sind denn überhaupt Daten bereitgestellt worden? Was sagt das Protokoll?
@HaHagena schrieb:Hmmm.
Jetzt sind ja vier Stunden um. Aber bei dem spezifischen Mandanten sehe ich nichts. Bei anderen Mandanten kann ich aber problemlos Belege sehen.
Muss vielleicht der Mandant initial irgendetwas freigeben?
Oder woran kann es sonst liegen?
Bei anderen Mandanten haben Sie aber nicht Lexware/Lexoffice genau so im Einsatz, oder?
Vielen Dank für die Ergänzungen.
Nein, es gibt noch keine anderen Mandanten mit Buchungsdatenservice von Lexware / Lexoffice.
Es gibt jetzt ein Ticket bei DATEV, da unserer IT, die immerhin aus zwei Mitarbeitern besteht, auch nichts mehr einfällt.
Ich informiere, wenn die Lösung feststeht.
Zwischenstand ist, dass Lexware / Lexoffice bei der Übertragung das folgende Belegprotokoll erstellt, nach dem die Übergabe der Belege von DATEV zurückgewiesen wird. Dabei wird DATEV-seits der Fehler #DCO01012 angegeben:
Das DATEV-Dok.-Nr.: 1046334 mit Stand vom 28. November 2024 gibt dazu die folgende Information:
Von Lexware / Lexoffice habe ich zu meiner Frage, wie das Problem behoben werden kann, noch keine Rückäußerung erhalten.
Ursache ist wohl, dass ich zunächst die Buchungsdaten aus Lexware / Lexoffice manuell exportiert und bei DATEV importiert habe. Die Belegbilder habe ich nur exportiert. Zum Import in DATEV kam es jedoch nicht.
Dann habe ich die Buchungen in Kanzlei Rewe gelöscht und habe den Buchungsdatenservice eingerichtet.
2024 klappt übrigens fehlerfrei.
Hey Leute,
nur damit ich in Zukunft Bescheid weiß, wie das funktioniert mit Lexware. Was muss ich machen? Für uns reicht der normale Export aber wenn ich den Buchungsdatenservice nutzen will bei Lexware. Was muss bei Lexware eingerichtet werden? Kann ich iwo die Mandantennummer und unsere Beraternummer hinterlegen? Kontenrahmen habe ich gefunden, wo ich das einstellen kann. Aber ansonsten war ich gestern sehr überfordert, als der Mandant gesagt, hier richte mir das ein... Welche Rechte braucht der Mdt. bei Datev? Sry, dass ich den Thread hier kapere, aber dachte mir das passt hier rein.
@Moonshine schrieb:Was muss bei Lexware eingerichtet werden?
Welche Rechte braucht der Mdt. bei Datev?
Belege Online
So, es hat lange gedauert - und eine wirkliche Lösung gibt es nicht.
Ich hatte zunächst ja die Buchungsdaten zusammen mit den Belegbildern von Lexware manuell exportiert. Davon hatte ich die Buchungsdaten zunächst bei DATEV importiert und verarbeitet. Die Buchungen wurden angezeigt. Alles prima.
Bevor ich dann aber die Belegbilder über Belegtransfer importiert habe, habe ich mich entschlossen, auf den Buchungsdatenservice umzustellen.
Ich habe dann alle Buchungen bei der DATEV gelöscht und dann über den Buchungsdatenservice den Export angestoßen. Dies führte dann zu den obigen Problemen und Fehlermeldungen.
Eine Lösung gibt es dafür nicht. Pragmatisch muss ich mir die Buchung jetzt in Lexware aufrufen, um den jeweiligen Beleg anzeigen zu lassen, falls er mich interessiert.
Die DATEV schiebt die Schuld auf Lexware, Lexware auf die DATEV..... Unbefriedigend.