Ab und zu haben wir Mandanten, die eine Software benutzen, um die Belege zu digitalisieren und zu bezahlen.
Mit Buchhaltung / Kontierung usw. will man aber nichts zu tun haben.
Jetzt bietet die Software den Buchungsdatenservice an, welcher ja auch die Buchungssätze überträgt (über das Datev RZ). Die Belege landen hierbei direkt in Belege Online (kein Unternehmen Online Vertrag erforderlich).
Kann man in so einem Fall buchen wie mit einem "Bearbeitungsform Standard" Fall und ignoriert die Buchungsdaten aus dem RZ einfach?
Der Vorteil wäre, dass der Mandant keine Belege manuell hochladen muss, sondern aus seiner Software über den Buchungsdatenservice mit einem Klick exportieren kann.
Danke für eure Infos.
Jein, die Belege landen prinzipiell im Ordner "Belegablage" und werden als "bearbeitet" markiert. ( Kann von Programm zu Programm anders sein und auch einstellbar sein)
Man müsste also die Belege zuerst in den Posteingang verschieben, auf unbearbeitet bzw. ungebucht markieren und könnte diese dann verbuchen.
Meiner Meinung nach zu umständlich.