Guten Morgen in die Runde,
eine kurze Frage zur Vorgehensweise bei Bewirtungsbelegen, die über Unternehmen Online erfasst werden:
Der Bewirtungsbeleg muss ja diverse Zusatzangaben enthalten (Namen der Teilnehmer, Anlass der Bewirtung, Unterschrift des Bewirtenden, etc.).
Würde es genügen, wenn der Unternehmer den Beleg aus dem Restaurant einfach unterschreibt und die restlichen Angaben (Teilnehmer, Anlass) dann per Unternehmen Online unter dem Feld Notizen aufgenommen werden? Oder sollten weiterhin alle Angaben direkt auf dem Bewirtungsbeleg erfasst werden? Wie sind da Ihre / Eure Erfahrungen?
Danke & Gruß
§ 4 Abs. 2 EStG sagt ja dazu:
...Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat der Steuerpflichtige schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen. 3Hat die Bewirtung in einer Gaststätte stattgefunden, so genügen Angaben zu dem Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung; die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen
Damit würde ich sagen: Kommt darauf an.
Es hängt davon ab, welches die revisionssichere Belegablage des Mandanten ist.
Der Einfachheit halber und aus Sicherheitsgründen, halte ich es immer für die unkomplizierteste Lösung, das Ganze direkt auf den Beleg zu schreiben. So kommt ein Prüfer gar nicht erst ins Grübeln.