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Bewirtungsbeleg online ergänzen

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letzte Antwort am 13.01.2025 09:11:32 von prabhjot-kakkar
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aknirsch69
Beginner
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Nachricht 1 von 4
344 Mal angesehen

Guten Morgen, 

wisst Ihr, ob es zulässig ist, die bewirteten Personen und den Anlass "online" im Buchungs Kommentarfeld beim Upload mobil zu ergänzen?

Das wäre sicher transparenter als per Hand auf dem Beleg.

Grüße Andreas

 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
321 Mal angesehen

Das ist nach meinem Wissen keine Alternative, aber besser als nix. Und es kommt ja immer noch auf die prüfende Person an.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 4
277 Mal angesehen

Mon,

 

ich bin der Meinung, das Kommentarfeld kann man jederzeit (auch nach Festschreibung der Belege) ändern. Wenn man dort die bewirteten Personen einträgt, wäre das wie eine Notiz mit Bleistift auf dem Beleg.

 

Nach meiner Einschätzung auf jeden Fall nicht zu empfehlen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

prabhjot-kakkar
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
224 Mal angesehen

Nach den steuerrechtlichen Vorgaben in Deutschland müssen für den Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten der Anlass der Bewirtung und die Namen der bewirteten Personen dokumentiert werden. Traditionell werden diese Angaben handschriftlich auf dem Beleg vermerkt.

Es ist jedoch zulässig, diese Informationen digital zu erfassen, beispielsweise im Buchungskommentarfeld, sofern das System den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und die Daten unveränderbar sowie nachvollziehbar speichert. Wenn das Kommentarfeld veränderbar ist nach der Festschreibung, wäre dies also nicht richtig.

 

Hierzu einmal ein Link, der hilfreich wäre: https://www.bmb-steuern.de/2021/10/05/bewirtung-aus-geschaeftlichem-anlass-welche-nachweise-fuer-den-betriebsausgabenabzug-erforderlich-sind/?utm_source=chatgpt.com

 

LG

Beste Grüße, Prabhjot Singh
Consultant I Keuthen AG
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letzte Antwort am 13.01.2025 09:11:32 von prabhjot-kakkar
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