Hallo,
ein Mandant von uns überlegt die Belegfreigabe online comfort einzuführen (bisher erfolgt der Freigabeprozess noch in Papier...).
Da wir mit Kostenstellen arbeiten meine Frage: tauchen die vom Mandant in der Belegfreigabe erfassten Kostenstellen im Buchungsprozess wieder auf? Sprich sind im besten Fall in der Buchungszeile als "Vorschlag"?
(Bearbeitungsform DUO: Standard)
Vielleicht hat jemand hier bereits Erfahrung damit und kann mir weiterhelfen.
Danke
Hallo,
wir arbeiten ebenfalls mit den Kostenstellen und ich habe meinen Kollegen beigebracht, dass Sie das Feld KOST1 in der Freigabe schon ausfüllen.
Es kommt nach allen Freigabestufen dann sauber in "Belege" unter KOST1 zum Kontieren an und damit nach dem "Belege bereitstellen" (bei mir) in der Buchungszeile im Kanzlei Rechnungswesen.
Sollte sich ein Kollege vertan haben, kann es in jedem Schritt wieder abgeändert werden.
Ich hoffe das hat geholfen.
Viele Grüße aus Mönchengladbach
Marion
Danke für deine Antwort!
Das hört sich gut an. Im Moment arbeiten wir mit diesem Mandanten in der Bearbeitungsform Standard, also ohne "Belege bereitstellen". Wir werden sehn, ob das dann weiterhin noch sinnvoll ist.
Vieles hört sich bei DATEV wenn man mal kurz hinschaut vielleicht gut an. In der Praxis wird oft aber einiges mehr erwartet.
Ein Unternehmen welches die Online-Freigabe eingeführt hat, hat reichlich Bedarf Belege auf mehrere Kostenstellen aufzuteilen. Das ist jedoch nicht vorgesehen. Die Hotline stammelt dazu etwas zusammen, dass man das auf eine Wunschliste aufnimmt.
Ich frage mich allen ernstes wer erstellt bei DATEV die Konzepte und welchen Praxisbezug haben diese Leute. Den Leuten welche freigeben ist innerhalb U-Online nicht mehr zuzumuten als die reine Freigabe. Die Buchhaltung die unter Zeitdruck steht kann es sich nicht erlauben sich damit zu beschäftigen, die haben kein Hintergrundwissen welche Kostenstelle (n) hier berechtigter Weise Anwendung finden soll.
Ich bin gespannt was die DATEV Mitarbeiter die sich des öfteren in die Community mit einschalten dazu sagen.
Hallo Amadeus,
Ja, es wäre schön, wenn in der Belegfreigabe schon eine Aufteilung möglich wäre. Ich habe meine Kollegen gebeten, dass Sie in die Notiz für die Buchführung eventuelle Aufteilungen für mehrere Kostenstellen eintragen. Das kommt bei uns zum Glück nicht häufig vor.
Die Aufteilung (egal ob KOST oder Konten) mache ich dann in Belege erfassen. Kommt ja auch häufig vor, dass eine Rechnung auf mehrere Konten verteilt werden muss. Das ist ja eh meine Aufgabe.
Viele Grüße
Marion