Hallöchen,
nachdem immer mehr Rechnungen in unserem E-Mailpostfach eintrudeln, ist mir aufgefallen, dass ich in Belegfreigabe online, manche Beleg zusammenfügen kann/darf und andere nicht.
Irgendwie möchte ich vermeiden, erst die Rechnungen mit rechnungsbegründenden Unterlagen hochzuladen, um dann festzustellen, dass die Zusammenführung nicht funktioniert. Dann den Beleg "extern" zusammenführen und dann den ganzen Vorgang nochmal zu starten.
Wonach "entscheidet" denn die DATEV, ob ich das darf/kann oder nicht?
Wie muss der rechungsbegründende Beleg konfiguriert sein, damit das klappt? Sprich, welche Infos gebe ich meinem Lieferanten?
Danke
Unterschieden wird hierbei mit einer PDF-Datei oder eine Rechnung als E-Rechnung.
Standard PDF können sie jederzeit Belege anheften. bei E-Rechnungen geht das nicht.