Guten Morgen,
da ich in den letzten Tagen meine Rechnungsvorlage gebastelt und probiert habe, möchte ich nun mit dem richtigen Rechnung schreiben beginnen. Allerdings ist mir aufgefallen, dass ich nun mit der Belegnummer 0003 beginne und das obwohl ich keine Rechnung festgeschrieben habe. Kann man die Belegnummer zurücksetzen, damit ich jetzt mit 0001 beginnen kann? Vorher möchte ich nicht mit dem schreiben der Rechnung beginnen.
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das wird meiner Meinung nach nicht gehen, weil das System sonst durcheinander kommt und dann müsste man alle "Spielereien", die die 0003 verursacht haben inkl. aller Angebote und Tests löschen und selbst dann muss alles GoBD-konform sein, sodass man nichts "vertuschen" kann. Das System kann zwischen "ich probiere aus" und "das ist die erste echte Rechnung" nicht unterscheiden. Für das System ist Rechnung eine Rechnung oder Angebot ein Angebot.
Einzig ggf. das Löschen des gesamten Auftragswesen Online könnte helfen. Dann müssen Sie aber alle Einstellungen erneut machen und die Vorlagen vorher exportieren und wieder importieren. Ob es der Aufwand wert ist?
Was Sie machen können in den Einstellungen, die Belegnummernkreise ändern, dass die erste "echte" Rechnung z.B. die 0010 ist.
Das Zurücksetzen der Rechnungsnumner geht - wie für alle Nummernkreise im Bereich der Einstellungen. Dort kann die Letzte vergebene Nummer händisch eingetragen werden und wird dann auch ab diesem Zeitpunkt wieder korrekt hochgefährlich.
Das ist allerdings eigentlich ein Eingriff der den Regelungen der GoBD zuwider läuft. Für den Erststart und die „Nullung“ nach Testläufen ist es aber grade noch Hinnehmbar aber eben auch nicht zulässig. Im Echtbetrieb ist’s nicht mehr zulässig!
Hallo Hr. @Michael-Renz,
sorry, aber die Rechnungsnummer muss nicht fortlaufend sein, sondern fortlaufend nur innerhalb eines frei bestimmbaren Intervall oder Organisationsebene. So ist es durchaus möglich, monatlich immer wieder die RgNr. auf 0 zurückzusetzen.
Beispiel:
01-001 (für Januar)
01-002
[...]
02-001
02-002
Ich empfehle zwar das nicht, ist aber durchaus möglich und zulässig.
Gruß Achilleus
Hallo,
standardmäßig ist im Programm DATEV Auftragswesen online unter Einstellungen | Belege | Belegnummern für die Belegart Rechnung die Belegnummer 4000000 voreingestellt.
Hier wurde bei Ihnen schon die Belegnummer abgeändert und zwar entweder direkt bei auf 0003 oder es wurden schon Rechnungen geschrieben. Wenn Sie auf Rechnungen gehen können Sie bei "Zeige" den Filter auf Alle Belege setzen. Hier sehen Sie dann alle geschriebenen Rechnungen.
Es könnte aber natürlich auch sein, dass Rechnungen schon geschrieben wurden, aber aus dem Auftragswesen online gelöscht wurden.
Für Testzwecke können Sie sich gerne ein zweites Unternehmen anlegen.
Bitte beachten Sie dabei das Info Dok. 1036430 Musterbestand für DATEV Unternehmen online anlegen
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Kristina Bluhm
Service Finanzbuchführung f. Untern./Zahlungsverkehr
Hallo Achillus,
da haben Sie völlig Recht - aber das Problem des Kollegen waren ja nicht unterschiedliche Nummernkreise (die sind zulässig) sondern ein (wegen Testdaten) nicht vollständig dokumentierter Nummernkreis.
Und das ist eben nach GoBD in Unternehmensdaten nicht wirklich zulässig.
Hallo zusammen,
ich möchte genau das tun.
Leider habe ich zum Testen und einrichten kein separates Unternehmen eingerichtet (das habe ich gerade erste gelesen=.
Daher habe ich einige Testrechnungen und eine Rechnungskorrektur erzeugt und nach dem erfolgreichen Testen gelöscht. Nun habe ich den Nummernkreis wieder auf 4...00 zurück gesetzt, aber für die erste "echte" Rechnung wird nun doch die erste Nummer nach den Testrechnungen 4...25 vergeben.
Woran liegt das? Kann ich die gelöschten Rechnungen und Rechnungskorrekturen noch irgendwo sehen?
Vielen Dank und viele Grüße aus München
Wenn man gegen die GoBD verstoßen hat muss man über andere Wege glaubhaft machen, dass man keinen "Schindluder" betrieben hat.
Dazu zählt sicherlich das Experimentieren mit einem neuen Rechnungsprogramm.
In Ihren Prozessbeschreibungen steht doch mit Sicherheit, dass Sie bei Abweichungen vom regulären Prozess eine genaue Dokumentation des Vorfalls vornehmen. --> Damit wären Sie dann wieder GoBD konform.
Die GoBD sagen ja nicht, dass nie etwas schief laufen darf. Nur dass man die Vorgänge lückenlos nachvollziehen können muss.
Auch in einem laufenden System bleiben Tests nie aus. Ein separates Testsystem hat man da oft nicht zur Hand. Daher würde ich es einfach buchen und bei der Storno entsprechend dokumentieren warum storniert wurde.
Alles klar. Ich werde das so machen. Hab schon mit dem Dokumentieren angefangen!
Vielen Dank!