Hallo zusammen,
Mich würde interessieren, weiche Bearbeitungsform (erweitert oder Standard) in Unternehmen Online von Steuerkanzleien bevorzugt wird.
Grüße Georg
Erweitert, da ich hier Lerndateien nutzen kann
Okay, Lerndateien können und haben wir bisher für die Bankzahlungen genutzt.
Sie meinen also: auch 4/3 rechner werden sozusagen wie bilanzierer gebucht?
Mit welcher Funktion werden dann in DATEV Kanzlei Rechnungswesen die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten über die Bank verbucht?
alle die ich kenne stehen auf erweitert inkl. meiner Kanzlei.
4-3 mit OPOS und UO müssen Sie mal suchen , ich meine da gab es schon einen etwas älteren Thread
Belegzuordnung bei Bank online EÜR vs. OPOS
Die Bearbeitungsform hängt auch vom Szenario ab, da beide Formen Vor-Nachteile besitzen.
Ich würde statt den beiden Varianten eine individuell Konfihration pro Fall bevorzugen.
Über die Schlüsselung der Zuordnungstabelle kann man eine Hinzurechnung bzw. Kürzung der Verbindlichkeiten bzw. Forderungen erreichen. Meine Meinung: Soblad man einen 4/3 Rechner hat, der Umsatzsteuerpflichtig ist, muss man OPOS buchen. Wie will man sonst die USt-VA korrekt ermitteln?
Grundsätzlich gebe ich Markus Kinzler aber recht, es hängt immer vom Einzelfall ab. Das war jetzt die reine Kanzlei Perspektive.
Nur Opos reicht nicht, da hier ja 1200/3300 ( SKR 04) automatisch wieder hinzugerechnet wird. Sie haben zudem 10 Tages Regelung (3509) und Kauf von Anlagevermögen ich glaube 3334.
Das macht es leider nicht gerade einfacher.
Naja, die richtigen Konten buchen für einen ordentlichen Ausweis muss man ja sowieso. Dachte ich ![]()
Meine Meinung: Soblad man einen 4/3 Rechner hat, der Umsatzsteuerpflichtig ist, muss man OPOS buchen. Wie will man sonst die USt-VA korrekt ermitteln?
Bei mir sind die 4/3-Rechner üblicherweise auch Ist-Versteuerer, damit geht es dann nur noch um die richtige Abgrenzung der Vorsteuer am Jahresende.