Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit der Umstellung auf DUO ist beim Mandanten (Einzelunternehmer) die Frage aufgekommen, ob seine Buchhalterin über die Bank online auch seine privaten Überweisungen tätigen kann. Für jede weitere Anlage einer Bank wird jedoch meines Wissens nach die elektronische Bereitstellung der Kontoauszüge fällig oder gibt es eine andere Möglichkeit, damit der Mandant die Überweisungen über DUO tätigen kann ohne weitere Gebühren zahlen zu müssen?
In diesem Zusammenhang kann der Mandant Überweisungen grundsätzlich mit dem Smartphone also Smart Login tätigen oder nur wenn der Mandant am Rechner sitzt?
MfG
René Beste
Man kann natürlich das private Bankkonto hinzufügen. Wenn der Kontoumsatz auch über DUO eingesehen werden soll, ist es zumindest erforderlich die Umsätze im RZ zu archivieren, wofür 1,30 fällig werden. Der Abruf kann dann per HBCI erfolgen. Man kann sich mit dem Smartphone nicht in DUO anmelden. Man kann zwar die Seite von DUO öffnen, dann wird man aber zum Scannen des QR-Codes aufgefordert. Man bräuchte dann quasi ein zweites Smartphone und auch da denke ich nicht das es gehen wird, da die Ansicht sicher nicht für Smartphones angepasst ist. Solange Datev da keine App anbietet, lautet die Antwort auf die zweite Frage daher: Nein. Tablet mit Chrome könnte evtl. gehen. Aber auch noch nicht getestet.
Tablet mit Chrome geht. Mit iOS Geräten ist ein Gerät zum anmelden ausreichend.
Über den Safari Browser DUO öffnen - Button für SmartLogin wird angezeigt - draufklicken - SmartLogin App öffnet sich - anmelden - Safari springt wieder auf - angemeldet.
Soll unter iOS möglich sein weil wohl die Sicherheitseinstellungen besser sind als bei Android.
Die 5 € (je nach Bank unterschiedlich) für den elektronischen Kontoauszug werden aber nicht fällig richtig? Diese würden nur fällig werden, sobald ich die Kontoauszüge in Kanzlei-Rewe benötige?
Vielen Dank für die Antwort!
Hallo Herr Beste,
Sie meinen vermutlich die Bankgebühr für die automatische Kontoumsatzbereitstellung über RZ-Bankinfo.
Diese ist nicht zwingend erforderlich, um Kontoumsätze in Kanzlei-Rechnungswesen zu übertragen. Dafür reicht die Abholung per HBCI (bald PIN/TAN-Verfahren über Drittanbieter-Schnittstelle) in DATEV Unternehmen online. Die Umsätze werden in unserem Rechenzentrum gespeichert und stehen auch in Kanzlei-Rechnungswesen zur Verfügung.
Viele Grüße & schönes Wochenende
Silvija Radicek
DATEV eG