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Bank Online -Bankverbindungen getrennt freischalten

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letzte Antwort am 21.06.2020 22:19:17 von jjunker
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aopacsiti
Beginner
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Hallo zusammen,

 

kennt jemand eine Möglichkeit, in Bank online bei mehreren Bankverbindungen, nur eine z. B. für einen Mitarbeiter sichtbar freizuschalten?

metalposaunist
Unerreicht
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Nein, ist von DATEV meines Wissens nach nicht vorgesehen. 

 

HBCI/finAPI oder EBICS?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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aopacsiti
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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HBCI finApi

 

Ich hatte es mir schon gedacht.

 

Danke und viele Grüße

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metalposaunist
Unerreicht
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Es gibt aber eine Möglichkeit nicht alle Konten anzuzeigen (oder so ähnlich). Ich habe da was im Kopf, finde es aber weder in der Info-DB noch hier wieder. 

 

Wie war das mit Bankkonten im RZ und UO (@andreashofmeister@jjunker)? Oder war das RZ-Bankinfo, dass diese Verbindung nur auftaucht, wenn man in den Stammdaten zur Bank online diese auch anlegt? 🤔

 

@aopacsiti: Nur in der Rechteverwaltung kann man keine Konten für UserIDs explizit freischalten. Den Wunsch kennt DATEV schon.

 

Bank online/Rechteverwaltung ==> einzelne Girokonten für Mitarbeiter des Mandanten sperren

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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jjunker
Experte
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Die Bank darf im DUO nicht angelegt werden. Dann werden die Umsätze in DUO nicht angezeigt.

Die Abholung der Umsätze erfolgt dann über Zahlungsverkehr durch den Berater.

Entweder wird über ein Berater eigenes Handy die TAN angefordert. (Berater muss einen Zugang bei der Bank haben, Überweisungslimit null Euro) oder man telefoniert einmal im Monat mit dem Mandanten.

Gerade für Lohnkonten oder Geldtransitkonten interessant.

Der Mandant kann keine Belege zuordnen. Bei OPOS Buchhaltung aber kein Problem.

 

—> Edit: Der Mitarbeiter kann theoretisch die Bankstammdaten in DUO anlegen und sich so Einblick verschaffen. Dieser Vorgang würde protokolliert und wäre ein Grund für zumindest eine Abmahnung wenn nicht Kündigung.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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letzte Antwort am 21.06.2020 22:19:17 von jjunker
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