Grüße Euch!
Ich möchte dieses Tool für Endverbraucher anwenden. Hier gilt natürlich die DSGVO. Wie geht die DATEV mit dieser Situation um? Denn hier würden die Daten der Endverbraucher gespeichert. Und sie müssten nach 3 Jahren gelöscht werden. Muss ich das dann händisch machen? Das erscheint mir alles doch zu komplex für die Anwendung an Endverbraucher?
Danke für die Gedanken,
Sebastian
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@SebastianRecke schrieb:
Und sie müssten nach 3 Jahren gelöscht werden.
Wo darf man das nachlesen? 😊
@SebastianRecke schrieb:
Muss ich das dann händisch machen?
Wenn, dann ja.
Hallo Sebastian,
wirf am besten einen Blick hier hinein:
Datenschutz-Steckbrief DATEV Auftragswesen next
Beste Grüße
Christian
@SebastianRecke schrieb:Und sie müssten nach 3 Jahren gelöscht werden.
Wo kommt das denn her?
Ich könnte mir höchstens den § 195 BGB vorstellen, aber wenn Sie mit „Endverbraucher-Belegen“ Kundenrechnungen meinen, dann sind die nach GoBD als Belege Ihrer Buchhaltung 10 Jahre aufzubewahren.
Daten sind dann nicht zu löschen, wenn der Löschung ein berechtigtes Interesse entgegensteht - und das tut es in diesem Fall.
Danke für den Hinweis!!
Danke für die Antwort! Ich dachte, dass wenn der Auftrag für einen Endverbraucher erledigt ist, müssen alle Daten von ihm gelöscht werden. Selbstverständlich bleiben die Daten auf der Rechnung. Aber ich darf sie nicht in einer Tabelle sammeln um zB Kontakt aufzubauen.
Außer natürlich, wenn ich ihn dafür unterschreiben lasse. Dann aber auch nur 3 Jahre. Und dann müsste ich wieder nachhaken.
Verhält es sich anders?