Hallo,
für wie viele Rechnungen pro Monat bzw. pro Jahr ist die Nutzung von Auftragswesen next ausgelegt und sinnvoll.
Danke im voraus für die Rückmeldung!
Moin moin,
die Anzahl der Rechnungen ist in AU Next nicht limitiert – es gibt also keine feste Obergrenze pro Monat oder Jahr.
Aus Erfahrung lässt sich sagen, dass das Programm in vielen Branchen zuverlässig eingesetzt wird und auch bei größeren Belegmengen gut funktioniert. Einschränkungen zeigen sich eher in speziellen Branchen, insbesondere in der Baubranche, da dort oft spezifische Anforderungen bestehen (z. B. Teilrechnungen, Bauleistungsabzug), bei denen AU Next an seine Grenzen stößt.
Für den „klassischen“ Einsatz in Handel, Dienstleistung oder Handwerk ist es hingegen sehr gut geeignet.
Viele Grüße!
Hallo,
kann man eigentlich einen QR-Code für die Überweisungsdaten auf den Rechnungen generieren und per PDF verschicken? Ist es möglich die Stammdaten aus der Buchhaltung, die in DUO hochgeladen werden, für das erstellen der Rechnungen verwenden, ohne weitere Kundendaten eingeben zu müssen?
GLG
Martina
Hallo,
ja, Sie können in DATEV Auftragswesen next einen QR-Code mit den Überweisungsdaten auf Rechnungen integrieren. Dafür einfach unter Einstellungen > Beleglayout > Allgemein die Option „Mit QR-Code bezahlen“ aktivieren. Voraussetzung ist, dass die Bankdaten korrekt in den Stammdaten online hinterlegt sind.
Ebenso können Sie Kundendaten aus der Buchhaltung nutzen: Die Absender- und Kommunikationsdaten werden automatisch aus den DATEV-Stammdaten übernommen, sodass keine doppelte Eingabe nötig ist.
Viele Grüße
( https://apps.datev.de/help-center/documents/1020249 )
..funktioniert das auch mit DUO Österreich? ...da ja der Zahlungsverkehr generell in DUO nicht funktioniert...
Hallo @Russold,
grundsätzlich ist Auftragswesen Next auch für Österreich nutzbar. Es gibt jedoch einige Einschränkungen, die beachtet werden sollten:
IBAN-Hinterlegung: Aktuell ist es nicht möglich, eine österreichische IBAN zu hinterlegen. Für die Nutzung von Auftragswesen Next wird eine deutsche IBAN vorausgesetzt.
E-Rechnung: Zwar können E-Rechnungen mit Auftragswesen Next erstellt werden, jedoch stehen derzeit nur die Formate ZUGFeRD und XRechnung zur Verfügung. Sollten in Österreich andere Standards für E-Rechnungen erforderlich sein, werden diese aktuell nicht unterstützt.
Diese Einschränkungen in den Stammdaten wirken sich entsprechend auch auf die Erstellung und den Versand von E-Rechnungen aus.
Ein weiterer Hinweis: Wir planen, in den Jahren 2025/26 das Format Peppol BIS Billing umzusetzen. Damit wird dann auch der Austausch über Peppol mit österreichischen Peppol-Nutzern möglich sein.
Zusätzliche Informationen zur Nutzung von Auftragswesen Next in Österreich finden Sie außerdem im Dokument: DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1035010 insbesondere unter Punkt 4.4.
Hallo,
was bedeutet das für Österreich?:
LG
Hallo @Russold ,
die Funktion "Geschäftsvorfälle" hilft dabei, automatisch die passenden Sachkonten bei der Belegerstellung auszuwählen.
Für steuerpflichtige Geschäfte innerhalb Deutschlands ("Inland") gibt es drei Arten von Geschäftsvorfällen: „Voller Steuersatz“, „Ermäßigter Steuersatz“ und „Nullsteuersatz“.
„Voller Steuersatz“ und „Ermäßigter Steuersatz“ sind standardmäßig mit 19 % bzw. 7 % Umsatzsteuer hinterlegt.
Diese Geschäftsvorfälle werden nur dann genutzt, wenn im Beleg sowohl die Steuerpflicht „Inland“ als auch einer der Standardsteuersätze (19 % oder 7 %) angegeben ist.
Für steuerpflichtige Geschäfte in der EU oder im Drittland funktioniert es etwas anders. Da die Umsatzsteuerregeln in Europa größtenteils einheitlich sind, können diese Geschäftsvorfälle auch dafür verwendet werden.