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Aktivitätenprotokoll, UO

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letzte Antwort am 19.12.2022 12:27:42 von andrereissig
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arminwoif
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
462 Mal angesehen

Lassen Sie mich diese Frage anonymisiert stellen:

 

Im Rahmen eines Steuerberaterwechsels werden neben dem Unternehmer zwei Kanzleien Zugriff auf UO benötigen:

 

Kanzlei neu: Laufende Buchhaltung
Kanzlei alt: Vorjahre für die Abschluss Erstellung.

Mandant scannt die Belege und arbeitet lokal mit UO

 

Frage: Gibt es irgend eine Möglichkeit, zu erkennen, wer Belege ins System stellte, oder gar eine Löschung von Belegen durchführte?

 

Mein Wunsch wäre eine für den Mandanten einsehbares Aktivitätenprotokoll, so daß der Datenschutzbeauftragte sehen kann, wer wann Zugriff zu den Daten hatte und was mit den Belegen passierte.

 

 

 

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 4
454 Mal angesehen

Über das Belegprotokoll können Sie sehen, wer Belege hochgeladen und bearbeitet hat (siehe Punkt 2.1):

 

DATEV Belege online - Protokolle - DATEV Hilfe-Center

 

Dort steht in der letzten Spalte, mit welcher User-ID ein Beleg hochgeladen oder bearbeitet wurde.

 

Da dort aber nur vorhandene Belege angezeigt werden, wird es bei Löschungen glaube ich schwierig. Ich bin mir gerade unsicher, wie das Belegprotokoll bei einem gelöschten Beleg aussieht.

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NadimBhatti
Meister
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Nachricht 3 von 4
433 Mal angesehen

Die gewünschten Infos gibt es nur von DATEV.

 

Aber wie wäre es mit einer "Krücke"?

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1008437

 

Belege -> Sonderrechte -> nur für die eigene Kanzlei freischalten, für alle anderen sperren.

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
416 Mal angesehen

@NadimBhatti  schrieb:

Die gewünschten Infos gibt es nur von DATEV.


Die grundlegenden Daten, incl. User gibts doch hier:

 

andrereissig_0-1671449013912.png

 

Damit weiß man ja schonmal, wer die Daten hochgeladen hat.

 

Die Löschungen stellen allerdings ein Problem dar. Wenn man die Sonderrechte wie von @NadimBhatti vorgeschlagen sperrt, grenzt man zwar den Kreis der "Verdächtigen" ein, aber wenn die administrierende Kanzlei dann löscht, kann das der DSB immer noch nicht sehen.

 

Von daher hat Nadim recht, die wollständigen Informationen wird man nur anlassbezogen von der DATEV bekommen.

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 19.12.2022 12:27:42 von andrereissig
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