Guten Tag,
wir haben einen neuen Mitarbeiter in der Buchhaltung für den wir jetzt einen Smartlogin bestellt haben - leider fehlt bei Ihm die Möglichkeit bei der Belegbearbeitung direkt eine Überweisung erstellen zu können. Unser Steuerberater kann uns auch nicht helfen. Hat hier irgendjemand eine Idee wie wir das regeln können?
LG
Kevin Potschien
Learnfield GmbH
Hallo skoovekevin,
der Mitarbeiter benötigt zusätzlich auch Online-Banking (HBCI oder EBICS) das muss bei der Bank beantragt werden, dann können die Bank-Zugangsdaten für diesen Mitarbeiter in Unternehmen-Online hinterlegt werden und - soweit noch nicht geschehen - die Rechte für das Smartlogin des Mitarbeiter in der Rechteverwaltung-Online von DATEV-Unternehmen-Online freigeschaltet werden.
In der Info-DB der DATEV gibt es dazu eine Beschreibung zu
Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Renz!
Das ist komisch, denn bei unseren Datev-USB-Sticks (was ja die selben Accounts sein sollten) ist alles ordnungsgemäß eingerichtet und funktioniert. Wir in der Buchhaltung können Überweisungen anlegen, der Chef überweist sie dann.
Hallo Skovekevin,
wenn der Mitarbeiter NICHT selbst überweisen soll, dann brauchts auch keine Bankzugangsdaten - es fehlen dann wahrscheinlich nur die nötigen Rechte für den Zahlungsverkehr in DATEV-Unternehmen-Online.
In der Info-DB der DATEV gibt es auch Beschreibungen zur Rechteadministration.
Ich vermute da liegt der Hund begraben.
Vielen Dank nochmal!
Dieses Recht hier (siehe Bild) muss bei dem SmartLogin in der Rechteverwaltung online gesetzt sein. Wenn das, wie Sie schreiben, bei dem Stick schon geht, muss der Admin/Steuerberater bloß den SmartLogin so wie den Stick einstellen/Rechte anpassen
Vielen Dank Ihnen allen!