Hallo Community,
als 'DatevNative' habe ich relativ wenig Praxiserfahrung mit dem Datev-Marktplatz-Partner-Produkt "LexOffice"
... aber es kommen immer wieder mal Mandanten mit LexOffice-Affinität um die Ecke, die quasi alles in die große 'Bananenkiste' LexOffice schmeißen und uns dann 'vor die Füße kippen'
Anscheinend verwenden manche Mandanten LexOffice hauptsächlich zum Sammeln der unterschiedlichsten Belege, privat, gewerblich, evtl. mehrere Gewerbe oder Personen, mehrere V+V-Objekte usw.
Mir stellt sich die Frage, ob man einen vorhandenen LexOffice-Account mit zusammengewürfelten Belegen in mehrere sauber voneinander getrennte Bestände aufteilen kann, indem man Daten (hauptsächlich Belege) exportiert und anschließend in den jeweils passenden Bestand importiert, ohne die OCR-Erfassung der Belege erneut durchlaufen zu müssen.
Technisch könnte ich mir das so vorstellen, dass man in LexOffice nach Merkmalen selektiert, die zugehörigen Daten (Belege und evtl. Buchungsstapel) aus LexOffice extrahiert und in einen neuen LexOffice-Bestand importiert
Das hätte den Vorteil, dass wir einigermaßen gut vorselektierte und vorsortierte Daten erhalten
Die entscheidende Frage ist bloß:
**bleep** in - **bleep**-out…
**bleeb** = englisches Wort für Dung
... bietet LexOffice überhaupt einen direkten Belegimport an, also ohne neue Belegerfassung per OCR ?
... ansonsten wäre der Datenaustausch nur ein 'einseitiges' Vergnügen nach dem Motto:
"Export immer, Import nimmer !"
in DUO ist die Situation ziemlich genau umgekehrt 😎
Mit den Exporten aus DUO lässt sich nicht viel anfangen
@vogtsburger schrieb:
indem man Daten (hauptsächlich Belege) exportiert und anschließend in den jeweils passenden Bestand importiert
Zu Fuß sicherlich.
@vogtsburger schrieb:
ohne die OCR-Erfassung der Belege erneut durchlaufen zu müssen.
Das dann nicht. Also läuft die bei jedem Upload in jedem Bestand neu durch, weil sich die Bestände nicht kennen. Das sind ja Fremde als wenn es 2 unterschiedliche Kunden wären. lexOffice ist nicht mandantenfähig.
@vogtsburger schrieb:
Die entscheidende Frage ist bloß:
geht das ?
Nein. Die entscheidende Frage ist: Wer will das?
Wer analog einen Schuhkarton gesammelt und beim Berater abgegeben hat, wird das wohl auch digital so tun, wenn man diese Menschen nicht strukturiert an die Hand nimmt. Da gebe ich @eliansawatzki nur Recht. Wer mit digitalen System und Daten arbeitet, braucht Struktur und Ordnung. Sonst kommen beim irgendwie arbeiten auch irgendwelche Daten hinten raus. Schnittstellen schieben nur Daten von A nach B aber verändern sie nicht.
Das nie endende Dilemma. Wenn ich aber als Berater so arbeiten würde, was Du @vogtsburger hier beschreibst: also mir wäre das ja peinlich aber das Schamgefühl ist bei allen Menschen unterschiedlich.
... na, na, na ..... wer arbeitet hier wie ?
die Formulierung ...
@metalposaunist schieb:
[...]
Wenn ich aber als Berater so arbeiten würde, was Du @vogtsburger hier beschreibst: also mir wäre das ja peinlich aber das Schamgefühl ist bei allen Menschen unterschiedlich.
[...]
... empfinde ich mindestens als missverständlich, wenn nicht sogar als beleidigend
... wenn ein Mandant einen 'digitalen Schuhkarton' bringt, dann ist die Weiterverarbeitung dieses 'Schuhkartons' keine Schuhkarton-Beratung 😎
Dass ein 'Digitaler Schuhkarton' ein ssıǝɥɔs Prozess ist, ist jedem klar.
edit : Es geht ja genau darum, vom 'Schuhkarton' weg zu kommen
Ich verlange eine Klarstellung, wie das gemeint ist, @metalposaunist !
wenn schon denn schon : "Butter bei die Fische !"
editiert:
Erwähnung des Verfassers des Zitats
@vogtsburger schrieb:
Ich verlange eine Klarstellung, wie das gemeint ist, @metalposaunist!
Was das?
natürlich der Satz, den ich aus Deinem Beitrag zitiert hatte
Man arbeitet immer partnerschaftlich zusammen. Egal, wer Kunde oder Lieferant ist.
@vogtsburger schrieb:
... aber es kommen immer wieder mal Mandanten mit LexOffice-Affinität um die Ecke, die quasi alles in die große 'Bananenkiste' LexOffice schmeißen und uns dann 'vor die Füße kippen'
So. Und der Berater soll da was draus machen? Auch wenn man als lexOffice Kunde dann Mandant bei einer Kanzlei ist, ist das kein Freifahrtschein für "zusammengewürfelte" Arbeit. Das kann man auf alle Branchen übertragen. Nimm das Handwerk: erst nimmt man von mir eine Handkurbel fürs Rollo als Muster mit, meldet sich nicht mehr, ich telefoniere hinterher und bekomme gesagt: haben wir verklüngelt, machen Sie mal Fotos von einer anderen Kurbel und dann nach 1,5J konnte ich mein Rollo wieder herunterkurbeln. Klasse!
Nichts anderes ist das, was Du beschreibst und Du sagst selbst "vor die Füße kippen". Mir wäre das peinlich und ich bin immer bestrebt das technisch beste für meinen Berater herauszuholen, sodass dieser wenig Arbeit mir mir als Mandant hat, damit die Rechnung schön klein bleibt und alle Seiten happy sind. Klar hätte ich meinem Berater auch irgendwas aus lexOffice zur Verfügung stellen. Habe ich aber nicht, weil mein Anspruch ein anderer ist.
Anbei das Zitat meines Beraters:
Der Bestand für Januar und Februar 2024 wurde von Herrn XXX bei uns eingespielt und die Buchhaltung ist nicht zu beanstanden. Die Zuordnungen sind alle in Ordnung.
Das - ist geil 😍! Und das genaue Gegenteil von dem, was ich oben von Dir zitiert habe.
dann sind wir uns ja einig.
Der Mandant muss sich schämen, nicht der Berater.
Deinen Satz hätte man aber leicht auch missverstehen können.
Apropos Digitalisierung in Datev-Kanzleien.
Ich kenne persönlich mehrere Kanzleien, die kein einziges DUO-Mandat haben und um das Thema Digitalisierung einen grooooßen Bogen machen.
Solche Kanzleien können gar nicht mit 'Digitalen Schuhkartons' kämpfen, denn sie kämpfen mit dem einen oder anderen analogen Schuhkarton 😅
Nachtrag :
@metalposaunist schrieb:
[...]
Das dann nicht. Also läuft die bei jedem Upload in jedem Bestand neu durch, weil sich die Bestände nicht kennen. Das sind ja Fremde als wenn es 2 unterschiedliche Kunden wären. lexOffice ist nicht mandantenfähig
[...]
... das hat mE mit Mandantenfähigkeit nichts zu tun.
Mir ging es ja um die Frage, ob Belege in LexOffice importiert werden können, ohne die OCR durchlaufen zu müssen.
Bei DUO ist es ja auch so, dass man Belege ohne OCR importieren kann, z.B. per XML-Upload, per ISWL_Beleg2Buchung u.a.
... aber bei LexOffice könnte es daran liegen, dass in LexOffice schon direkt 'gebucht' wird. In DUO wird aber nicht gebucht, sondern nur 'abgelegt'. Die Buchführung wird von REWE erledigt.
Andererseits wäre es technisch ja auch denkbar, das in LexOffice per XML Belege, Beleglinks und Buchungsstapel importiert werden.
... ist aber offenbar entweder nicht vorgesehen oder so (noch) nicht möglich