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Smartlogin 1 Smartphone 2 logins möglich

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letzte Antwort am 19.03.2024 09:56:39 von metalposaunist
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Kathykumü
Beginner
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Nachricht 1 von 19
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Hallo, 

 

Wir nutzen Smartlogin schon für eine Unterberaternummer.

 

Jetzt haben wir für eine zweite Firma eine neue Unterberaternummer bekommen. 

 

Jetzt würde/ müsste ich für die zweite Unterberaternummer auch smartlogin nutzen.

 

Nur ist es möglich auf ein Smartphone in der smartlogin app zwei logins anzulegen?

 

Lg 

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 2 von 19
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Nein, ist nicht möglich. Sonst würden Sie ja auch 2 DATEV mIDentitys kaufen 😉; somit also 2 Smartphones. Oder geben das eine SmartLogin auch für die andere Beraternummer frei (mitgliedsschaftübergreifend).

 

Oder: Sie schalten das 1 SmartLogin auch für das andere Unternehmen in der Rechteverwaltung online frei. 

 

Sie haben ja nicht beschrieben, was Sie vorhaben 🙁.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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wielgoß
Experte
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Nachricht 3 von 19
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Hallo,

 

einen zweiten SmartLogin-Zugang benötigen Sie in solchen Fällen grundsätzlich nicht - hier muss lediglich (ggf. durch die Steuerberatering/den Steuerberater) die neue Beraternummer für die bestehenden SmartLogins in der Rechtverwaltung online freigeschaltet werden.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

 

 

Kathykumü
Beginner
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Nachricht 4 von 19
4360 Mal angesehen

Hallo, 

Wir arbeiten mit Unternehmen online. Hier muss man sich ja immer mit Passwort einloggen. 

 

Hauptsächlich Belege hochladen. 

 

Jetzt haben wir zwei Firmen,  die nichts miteinander zu tun haben.  Somit zwei Unterberaternummern. 

Jetzt möchte ich für beide Belege hochladen, habe aber nur ein Handy.

 

 

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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 5 von 19
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Dann geht es nicht anders wie Herr @wielgoß es beschrieben hat, dass auf 1 SmartLogin Zugriff auf beide Stammdaten im Unternehmen Online gewährt wird. 

 

Ist 1:1 dasselbe wenn man 1 SmartCard hat. Auch die muss man für beide Stammdaten im UO berechtigen oder eben dann die SmartCard am PC tauschen, wenn man tatsächlich 2 hat. Das Smartphone lässt sich ja nicht einfach tauschen. 

 

Aber wenn beide Firmen nichts miteinander zu tun haben, wieso soll dann der 1 Mitarbeiter für beide Belege hochladen?! Dann hat der 1 Mitarbeiter ja doch was mit beiden Firmen am Hut?!

 

Mit der Rechteverwaltung Online kann man das ja schön differenzieren, dass zu Firma B nur Belege hochgeladen werden können (ohne andere Freigaben auf Kasse, OPOS, FiBu, Bank, ...) und Firma A hat aber Zugriff auf alles im UO. Alles einstellbar 😊. 1 SmartLogin, 2 Firmen, unterschiedliche Rechte in den Firmen - geht. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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leidenschaft-beraten
Einsteiger
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Geht nur wenn beide Unternehmen beim gleichen Berater Mandant sind!

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alexandere_
Beginner
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Haben Sie damit schon Erfahrungen gemacht?

 

Genau vor der frage steh ich gerade, da wir einen neuen Mandanten haben, die bereits bei einer anderen Firma DUO mit Smart Login bei einem anderen Berater nutzen aber jetzt mit Firma 2 zu uns kommen und da auch DUO nutzen wollen. Nur wären 2 Smart Logins zu viel Umstände...

 

Oder wäre es möglich, dass der andere Berater auch wenn er Firma 2 nicht betreut, die Rechte nach unseren Angaben vergibt, damit diese mit den Samrt Logins beide Firmen sehen können?

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jjunker
Experte
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Nachricht 8 von 19
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Geht über SK auch wenn die Unternehmen nicht beim gleichen Berater Mandant sind.

Dafür sollten aber die Bestände auf den Unterberaternummern liegen.

Wenn die beiden Unternehmen nichts mit einander zu tun haben also nicht Mutter, Tochter oder Schwestern sind würde ich davon aber die Finger lassen.

 

AN Bei zwei Unternehmen zwei Zugangsmedien.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
alexandere_
Beginner
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Nachricht 9 von 19
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Danke für die schnelle Antwort!

 

Das müsste ich erfragen, da ich nur DUO einrichten soll. Aber administrieren müsste ja dann der andere Berater, da ich ja die Smart Logins bei mir nicht einsehen kann richtig?

m_kausch
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 19
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Ich habe gerade den Fall gehabt.

Wir haben ein neues Mandat bekommen. Dort wurde bereits DUO eingesetzt. Somit haben wir den kompletten Vertrag samt Medien übernommmen.

Ein Gesellschafter des Neumandats bleibt für priv. Steuererkärung beim Vorberater und dort wird Meine Steuern genutzt.

 

https://www.datev.de/dnlexom/v2/content/files/st90071993923952139.pdf

Im Link befindet sich das benötigte Formular, damit das Medium auch in die Mitgliedschaft des anderen Steuerberaters zugeordnet wird.

 

Der Steuerberater, der das Medium in seiner Mitgliedschaft hat (Steuerberater A), füllt das Dokument aus und schickt es an Steuerberater B und der leitet es an das Logistikcenter weiter.

Steuerberater A hat Mandant A in seiner Mitgliedschaft. Er kann auch nur Rechte für Mandant A vergeben.

Steuerberater B hat Mandant B in seiner Mitgleidschaft. Er kann auch nur die Rechte für Mandant B vergeben.

 

Wenn DATEV alles eingerichtet hat, dann sieht das in der Rechteverwaltung online so aus.

m_kausch_0-1644315069724.png

Die Person wird dann mit dem Zusatz "extern tätig" gekennzeichnet.

m_kausch_1-1644315332970.png

Bei den Medien wird dann noch der Steuerberater B angezeigt.

 

 

 

Beste Grüße Martin Kausch
Director of turning things off and back on
alexandere_
Beginner
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Danke für die ausführliche Anleitung. Werde nun probieren es so umzusetzen.

jjunker
Experte
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Der Versuch und die Probe ist die Provokation des Scheiterns einfach machen. 😉

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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m_kausch
Fortgeschrittener
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@alexandere_ und alle anderen

 

Heute wieder den Fall gehabt und mal wieder was "gelernt".

Meine bereits gepostete Anleitung gilt nicht mehr!!!

 

Zuordnung in andere Mitgliedschaft

 

Nach Telefonat mit dem Logistikcenter habe ich erfahren, dass mein ursprünglich verlinktes Dokument ab 01.01. von DATEV abgelehnt wird. Hab das Dokument bei Google gesucht, weil ich fast nie was finde, wenn ich im DATEV Hilfe Center suche.

Warum, das Dokument nicht mehr gilt, liegt an der Umstellung auf Person als Rechteträger in der Rechteverwaltung online.

Falls irgendjemand mal ne Mail, DATEV-Mitteilung oder sonst irgendeine Information seitens DATEV hat über die Abschaffung des von mir geposteten Dokuments, könntet ihr das mal posten? An mir ist das völlig vorbeigegangen. Danke

 

Jetzt zum neuen Ablauf.

Das notwendige Formular findet man unter 3.1.1

 

Steuerberater A, dem das SmartLogin bzw. die Person zugeordnet wird füllt die erste Seite aus.

m_kausch_0-1644397982106.png

Steuerberater B, die 2. Seite

m_kausch_1-1644398045896.png

Seite 2

Laut Logistikcenter soll ich dort die Beraternummer eintragen unter der der Bestand liegt.

Also wenn UO auf mandantengenutzte Beraternummer, dann dort die mandantengenutzte Beraternummer eintragen.

Sollte der Bestand auf auf der Kanzleiberaternummer liegen, dann die Kanzleiberaternummer.

 

Da das bei uns immer so gehandhabt wird, dass wir den Rewe und Lohn auf die mandantengenutzte Beraternummer umschlüsseln, habe ich noch irgendwie eine Vorstellung.

Aber wenn ich das über die Mandantenregistrierung machen, dann habe ich ja eine mandantengenutzte Beraternummer und der Bestand liegt dann weiter auf der Kanzleiberaternummer. Oder irre ich mich?

So...und da bin ich raus. 

Also falls jemand wirklich weiß, wie es läuft, wäre ich auch für eine Erklärung dankbar.

Klasse, dass mich ein Formular wieder an den Rand der Verzweiflung bringt. 

 

@DATEV

Könntet Ihr bitte im Dokument 0908710 mal mit allen Möglichkeiten abbilden? So viele gibt es ja nicht.

Könntet Ihr außerdem mal erklären was die Hauptberaternummer ist. Es gibt so viele Begrifflichkeiten und man verliert den Überblick.

 

Beste Grüße Martin Kausch
Director of turning things off and back on
alexandere_
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Danke für die Info. Habe es dem Mandanten zum Glück noch nicht zugeschickt.

 

 


Aber wenn ich das über die Mandantenregistrierung machen, dann habe ich ja eine mandantengenutzte Beraternummer und der Bestand liegt dann weiter auf der Kanzleiberaternummer. Oder irre ich mich?

So...und da bin ich raus. 

Also falls jemand wirklich weiß, wie es läuft, wäre ich auch für eine Erklärung dankbar.

Klasse, dass mich ein Formular wieder an den Rand der Verzweiflung bringt. 

 

 


Das wäre genau mein Fall, da wir grundsärtlich alle Leistungen auf unserer Beraternummer liegen haben um die dauernden Passworteingaben mit dem RZ etc. zu vermeiden. Ich frage mal im Servicekontakt nach und wenn ich da  eine Antwort erhalte stelle ich es hier rein.

m_kausch
Fortgeschrittener
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@alexandere_ ,

 

wegen der Passwortabfragen, können Sie sich aber mit dem Programm "Berater-Kennwörter-Verwaltung" behelfen.

Das muss aber in der Rechteverwaltung freigegeben werden.

Da tragen Sie die mandantengenutzte Beraternummer und das Kennwort aus den Schreiben der Datev ein. Dann sollte das Ihrem "Hauptpasswort" untergeordnet werden. Zumindest kenne ich das auf dem Lohn, wenn ich mal vergessen habe, das einzutragen, dann sagt mir die Lohnsachbearbeiterin Bescheid, ich trage das nach und fertig.

Beste Grüße Martin Kausch
Director of turning things off and back on
metalposaunist
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@alexandere_: Dringende Empfehlung von @m_kausch bitte folgen. Die Beraternummer samt Kennwort kommt zwar nochmal per Post (glaube ich?), die man scannen und in DMS ablegen kann aber die digitale Version in den DATEV Mitteilungen wird nach 24M gelöscht. Sucht man also eine 2J alte Beraternummer samt Kennwort und man hat sie nicht in der Beraternummern-Kennwörter-Verwaltung gespeichert und ist es am Ende noch ein Mandat, dass nicht gut geordnet ist oder am Ende der Digitalisierung wegen alles Papier von DATEV in Ablage P gelegt hat, muss man wieder manuell im LC anrufen, um sich das Kennwort durchgeben zu lassen. 

 

Daher: 1x dort zentral speichern und im Falle eines Falles - Murphy 😉

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
alexandere_
Beginner
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Nachricht 17 von 19
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Ich werde es mal intern weitergeben für die Fälle, wo wir die mandantengenutzte Beraternummer auch in Karewe und Lohn im EInsatz haben.

 

Ich wurde eben von der Datev  bezüglich der einzutragenden Beraternummer telefonisch kontaktiert. Im Grunde ist es egal, da wir durch die Administration die Rechte nur für den Mandanten vergeben. Ich persönlich werde aber immer die Unterberaternummer nehmen.

 

Einziger negativer Punkt ist, dass gesagt wurde, dass die Smartcard bzw. der Smart Login in der Rechteverwaltung Online  immer unter den "Mitarbeitern" als exterener Mitarbeiter auftauchen wird und nicht unter "Mandanten". Ist meiner Meinung nach nicht gut gelöst aber immerhin habe ich den Hinweis bekommen und wundere mich nicht, wenn ich nach der Umstellung unter "Mandanten" die Smart Logins nicht finde.

 

 

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shasieber
Einsteiger
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Nachricht 18 von 19
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Ich würde das Thema gerne nochmal hochholen:

 

Unser Fall ist folgender:

 

Mandant hat 2 Unternehmen. Eines betreuen wir und eines wird von einem anderen Steuerberater betreut. Für beide gibt/soll es jeweils einen Smartlogin geben. Können beide Smartlogins auf dem gleichen Endgerät benutzt werden sozusagen über Benutzerwechsel von einem DUO in das andere springen? Oder benötigt man da zwingend 2 Endgeräte.

 

Viele Grüße

Sandra Hasieber

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metalposaunist
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Nachricht 19 von 19
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@shasieber schrieb:

Können beide Smartlogins auf dem gleichen Endgerät benutzt werden sozusagen über Benutzerwechsel von einem DUO in das andere springen? 


Nein. 

 


@shasieber schrieb:

Oder benötigt man da zwingend 2 Endgeräte.


Nein, auch nicht. Wenn man's wirklich zu 100% aus Sicht des Mandanten schön machen will: Zuordnung für ein anderes DATEV-Mitglied oder DATEV Solution Partner auf Daten im Rechenzentrum beauftragen  

 

Je nach dem, wo das 1 aktuelle SmartLogin liegt (bei Euch oder dem anderen Berater) muss man das SmartLogin bzw. die Person in die jeweils andere Mitgliedschaft aufnehmen. Dann könnt Ihr diesem SmartLogin / der Person die Euren DUO Rechte mit Eurer Beraternummer zusätzlich geben. 

 

Antrag digital stellen (lassen); DATEV Mitteilung abwarten; Rechte vergeben. Ist im besten Fall in 48h alles erledigt. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 19.03.2024 09:56:39 von metalposaunist
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