Hallo zusammen,
gibt es die Möglichkeit, Rechnungen, welche sowohl storniert als auch rückgängig gemacht wurden (Status R und S) nochmal zu öffnen / zu kopieren oder ähnliches, damit die Rechnung nicht komplett neu von Hand erstellt werden muss?
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Hruby
Hallo,
nachträglich kann die Rechnung nicht mehr automatisch erstellt werden. Sie müssen im Stornovorgang den Haken bei "Gebührenposition für eine neue Rechnung bereitstellen" gesetzt lassen, dann wird automatisch eine neue offene Rechnung angelegt mit identischen Gebühren. Diese Rechnung können Sie dann bearbeiten.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Das Problem konnte dadurch gelöst werden, dass eine neue Rechnung erstellt wurde und die offenen Gebühren zum Glück noch zugeordnet werden konnten.
Freundliche Grüße, Hruby
Bitte beachten:
Meiner Erfahrung nach zählt er den Veranlagungszeitraum dann hoch. Es mir zuletzt passiert. Nach einer Stornierung hat das System dann die Jahreszahl der Steuererklärung von 2024 auf 2025 geändert.
Ergo, die ganze Positionen der Gebührenrechnung prüfen!
Ist doch so. Oder Frau @Kerstin_Schulz ?
Gruß
Martin Heim
Hallo,
nicht die Stornierung hat bewirkt, dass Sie eine neue Rechnung für das nächste Veranlagungsjahr bekommen haben, sondern die Verarbeitung der Rechnung für das VJ 2024. Standardmäßig ist bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen (Gebühren) ein Rhythmus hinterlegt. Bei Steuererklärungen -> jährlich. Das bewirkt, dass beim Verarbeiten der Rechnung für das nächste Veranlagungsjahr automatisch eine neue offene Rechnung mit identischen Gebühren angelegt wird. Wenn Sie dann die Gegenstandswerte aus den Anwendungen übergeben, fließen diese direkt in die in der Rechnung schon vorhandenen Gebühren ein. Der Satz wurde automatisch aus der Vorjahresrechnung übernommen. Dadurch müssen Sie keine neue Rechnung anlegen, Gebühren zuordnen und Sätze neu erfassen. Sie können die bestehende Rechnung prüfen, anpassen und verarbeiten.
Wenn Sie beim Stornieren den oben erwähnten Haken nicht setzen, dann bekommen Sie für z. B. 2024 keine offenen Gebühren angelegt. Die Gebühren für 2025 sind aber schon/noch da.
PS: Wenn die Gebühren durch das Stornieren automatisch wieder angelegt werden, ist in dieser Rechnung kein Rhythmus mehr enthalten. Die Gebühren für das Folgejahr sind schon da, deswegen ist keine erneute Erstellung mit Rhythmus notwendig.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Hallo Frau @Kerstin_Schulz ,
meine Intension ist aber, dass wenn ich eine Rechnung storniere, alles so wird wie vor der Erstellung der "falschen" Rechnung.
Ich möchte die Rechnung komplett neu anfangen. Dadurch, dass ich alle Leistungen wieder "offen" setze, definiere ich für mich, dass diese Leistungen noch nicht abgerechnet sind.
Wäre es nicht möglich eine Checkbox zu implementieren, die anbietet, dass wie bei einer Generalumkehrung alle "Positionen" neutralisiert werden. Aber ich verstehe auch, weil das Programm mehr als 20 Jahre auf dem Buckel hat, kein Interesse besteht so etwas zu entwickeln.
Klar ist es mein Fehler, wenn ich die Jahreszahl nicht korrigiere. Ich muss dann eben noch einmal die Rechnung stornieren und neu erstellen.
Danke für Ihre Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Heim
Hallo,
wenn sie den Haken beim Stornieren gesetzt lassen, dann bekommen Sie 1:1 die identische Rechnung wieder und können das korrigieren, was falsch war.
Wenn Kosten zugeordnet sind, dann auch den 2. Haken gesetzt lassen. Dann können die Kosten der neuen Rechnung auch wieder zugeordnet werden.
Neutralisiert wirds allerdings nicht. Beim Stornieren wird eine 2. Rechnung angelegt, mit Minusbeträgen. Bei der E-Rechnung wird die Stornorechnung auch direkt an den Mandanten gesendet.
Bei Papier/Digitale Rechnung finden Sie die beiden Rechnungen nur über den Filter "Alle Rechnungen" -> Status R und Status S.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG