Ich arbeite als Selbstbucher im Unternehmen mit einem Mandanten unter der Beraternummer der Kanzlei. In der Mitteilungssteuerung habe ich 2 Zeilen mit einmal meiner eigenen und dann noch mit der Beraternummer meines Steuerberaters stehen, weil ich annehme, dass es Mitteilungen geben kann, die mich für die Arbeit mit dem Mandanten unter der Kanzlei-Beraternummer informieren soll. Nun kommt es laufend zu Fehlermeldungen, weil die Smartcard dafür nicht freigeschaltet ist und nach Drücken von "erneut prüfen" erscheint im Feld Status: "Beraternummer oder Kennwort ungültig".
Meine Frage:
Wie kann ich Mitteilungen, die relevant sind für das Ordnungskriterium "Mandantennummer/Beraternummer" da einstellen?
Kategorie entfernt von @Christina_Schulze
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die Rechteverwaltung (online). Nicht negativ gemeint, aber ganz persönlich wüsste ich nicht, welche Kanzlei-Infos für Sie notwendig sind.
Welche Kanzleiinfos sind für mich notwendig?
Es sind bspw. Infos über den Status der UStVA und ZM, die ich ja - wie bereits dargestellt - unter der Ordnungsnummer Mandant/Kanzleinummer an das RZ beauftrage. Meine Frage wäre also präziser: Wären solche Meldungen dann auch unter meiner Unterberaternummer erhältlich, obwohl diese hier gar nicht im Spiel ist?
Sie merken ich komme in der Logik von DATEV zum Gebrauch der Beraternummer nicht ganz mit.
Kann das gut nachvollziehen. Genau darüber wird Sie Ihr Steuerberater umfassend aufklären. Auch Individualisierungen kann kein anderer mit Ihnen erarbeiten.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, buchen Sie im Unternehmen in einem Buchführungsbestand, der auf die Beraternummer der Kanzlei geschlüsselt ist.
Demnach werden auch die USt-VA über die Beraternummer des Steuerberaters abgegeben und die Infos dazu stehen natürlich auch nur unter dieser Beraternummer zur Verfügung. Wenn Sie die die USt-VA selber abgeben, müsste bei Ihnen sogar das Beraternummernkennwort der Kanzlei hinterlegt sein. Dies ist sehr ungewöhnlich.
Der Normalfall ist jedoch, dass der Selbstbucher auf einem Bestand unter der mandantengenutzten Beraternummer bucht, darüber die USt-VA abgibt und dann natürlich auch seine Infos über die Mitteilungssteuerung bekommt.
danke, dass Sie mich richtig verstanden haben!
Ich habe das auf Empfehlung von DATEV (entweder ein Dokument oder ein Mitarbeiter) so eingerichtet und es funktioniert gut, nachdem der StB mir entsprechende Rechte eingeräumt hat auf meine SmartCard. Das Kennwort des StB muss nicht einmal hinterlegt sein, sondern man gibt zur Beraternummer des StB laut Dokument 1033970 sein eigenes Kennwort ein und es funktioniert die Abgabe der UStVA und ZM mit der eigenen SmartCard, weil der StB Rechte beschränkt auf meinen Mandanten eingeräumt hat. Das Ganze hat den großen Vorteil, dass bei Übergabe des Mandantenbestands zwischen StB und Unternehmen die Beraternummer bleiben kann.
Meine Frage ist halt immer noch, ob ich Einschränkungen bei der Mitteilungssteuerung hinnehmen muss oder vielleicht gar nicht habe, wenn ich nur meine eigene Beraternummer dort aufführe.
@Spooz schrieb:........Meine Frage ist halt immer noch, ob ich Einschränkungen bei der Mitteilungssteuerung hinnehmen muss oder vielleicht gar nicht habe, wenn ich nur meine eigene Beraternummer dort aufführe.
Siehe oben. Danke.