Hallo Community,
mal eine Frage an die Hardware-Profis, da ich keine passende Antwort in der Suche finde.
Unser Unternehmen hat einen Datev-Einzelarbeitsplatz (LODAS) für die Lohnabrechnung und mIDentity-Stick für die Verbindung zum Rechenzentrum, externe HD zur Datensicherung und das wars. Nur ich arbeite an dem Arbeitsplatz der sich aktuell auf einem Laptop befindet mit Dockingstation usw.
Jetzt die Frage, stimmt es was unser Systemhaus sagt, das ich diesen Laptop auch in den Urlaub mitnehmen könnte um die Lohnabrechnung zu machen solange der Laptop am Aufenthaltsort eine Internetverbindung hat?
Hintergrund der Idee, wir haben Stundenlohnempfänger und die Lohnabrechnung erfolgt zum 10. des Folgemonats. Vor dem 8. sind selten alle Stundenzettel da um abzurechnen, somit kann eine Lohnabrechnung immer erst am 8. oder 9. bei uns erfolgen. Ich hätte aber die Möglichkeit im Sommer ab dem 4. endlich mal wieder in den Urlaub zu gehen für zwei Wochen. Also 5 Tage früher.
Gibt es seitens mIDentity oder anderen Sicherungsmaßnahmen Probleme wenn man sich nicht aus Deutschland via Internet verbindet? Urlaubsland wäre Kroatien.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Einsatz von DATEV-Software im Ausland und Genehmigungspflicht - DATEV Hilfe-Center
Ansonsten hängt es natürlich von den lokalen Gegebenheiten ab (lässt das WLAN eine VPN-Verbindung überhaupt zu?) und von einer robusten Einstellung zum Thema Datenschutz, wenn man die Lohnabrechnung über das Herbergs-WLAN des örtlichen Hostels erledigen möchte.
Danke, dieses Dokument habe ich auch schon entdeckt aber zunächst geht es mir um die technische Seite ob es da Probleme gibt.
Internetverbindung sollte kein Thema sein, Hotel mit Tagungsstätte und Glasfaseranbindung (davon kann ich hier nur Träumen....) LAN sowie WLAN zur Verfügung...
Trotzdem danke für den Hinweis
Hallo Zanu,
von technischer Seite gibt es hier kein Problem. Wie allerdings andrereissig bereits erwähnt hat, sollte man immer ein besonderes Auge auf die Datensicherheit des jeweiligen Zugangs und die gesetzlichen Regelungen im Ausland haben.
Noch einen schönen Tag!
Thomas Puritscher
Datev eG
Guten Abend,
vielen Dank für die Antwort. Das bringt mich diesbezüglich weiter.
Die andere Sache klärt unser Datenschutzbeauftragte.
Vielen Dank