Hallo Herr Eberhardt,
hätten wir auch gerne gehabt, aber zumindest in Baden-Württemberg wurden die Finanzämter schriftlich von der OfD angewiesen, keinen verschlüsselten E-Mail-Verkehr zu führen.
In einer aktuellen BP habe ich jedoch ebenso die persönliche E-Mail der Prüferin erhalten, über welche wir verschlüsselt korrespondieren.
E-Mails mit Verschlüsselung werden, also ohne direkte Absprache im Einzelfall, nicht vom Finanzamt verarbeitet. Bzw. sollen dies lt. OfD nicht.
Da ich auch in Ba- Wü bin wundert es mich ,dass mir mein Haus- und Hoffinanzamt diese Mitteilung der OfD mit nicht mitgeteilt hat.
Heißt Vater Staat darf gg die DS GVO verstoßen, wir nicht ?
Gleichhetitsprinzipien ....
die sind ja superschlau...
WIR müssen das nicht, denn wir sind ja das Finanzamt
Nö, Vater Staat umgeht das Verwaltungsproblem mit Passwörtern bspw., in dem die Finanzämter angewiesen werden, sich erst gar keine Gedanken um Verwaltungsaufwand zu machen, weil mit dieser Maßnahme keiner entsteht.
Es werden eben wieder Brieffreundschaften geschlossen und die gebeutelte Post unterstützt. Damit ist das Finanzamt zumindest wieder fein raus.
Bin gespannt auf die Kannibalisierungseffekte bei Digitalisierung 4.0 und DSGVO.