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Ablauf von SEPA-Einreicher-Formaten (PAIN = Payments Initiation) für Online-Zahlungen

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letzte Antwort am 01.12.2022 11:12:20 von Markus_Richter
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freiherr
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

für einen Mandanten 

  • erstellen wir über LuG eine Sammelüberweisung der Gehaltsüberweisungen und reichen sie über das RZ bei der Bank ein und
  • rechnen dem Mandanten mit SEPA-Lastschrift ab, die wir unserer Bank über FIN-TS einreichen.

 

Jetzt hat unser Mandant von seiner Bank, einer Volksbank, eine Mitteilung mit folgendem Inhalt erhalten und informationshalber an uns weitergeleitet:

 

Sie nutzen bei uns die Möglichkeit, Ihre Zahlungen online mit verschiedenen PAIN-Formaten (Payments
Initiation) einzureichen. Ab 1. Dezember 2022 werden folgende Versionen für die Einreichung via EBICS, FinTS und OnlineBanking nicht mehr unterstützt:

  • pain.001.003.03 I pain.008.003.02 / pain.001.fag.01 / pain.008.fag.01

Ist Ihre Zahlungsverkehrssoftware auf dem aktuellen Stand, werden Überweisungen oder Lastschriften
automatisch mit korrektem Format eingereicht. Sollten Sie dennoch unsicher sein, welches Format Sie
verwenden dürfen, wählen Sie in Ihrer Software für Überweisungen "pain.001.001.03" und für die
Lastschriftverarbeitung "pain.008.001.02" aus.

 

Abgesehen davon, dass uns diese technischen Bezeichnungen unbekannt sind, gehen wir davon aus, dass unsere SEPA-Lastschrift von dieser Änderung unbenommen ist, da wir diese ja bei unser eigenen Hausbank einreichen.

 

Die Sammelüberweisung wird aber über das DATEV-RZ direkt bei der Volksbank eingereicht. Fraglich ist daher, ob seitens LuG insofern eine technische Änderung für die Sammelüberweisung vorzunehmen ist und ob DATEV hier selbst ativ wird/ist?

 

Herzlichen Dank vorab für sachdienliche Hinweise.

Jugend ist etwas Wundervolles. Schade nur, dass man sie an Kinder vergeudet.
Sir Peter Ustinov
metalposaunist
Unerreicht
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Da hat DATEV ein Auge drauf und solche Änderungen kommen nicht von heute auf morgen. Da vertraue ich der DATEV blind und das wird alles tacko sein. Andernfalls hätte DATEV das bereits anders kommuniziert, wenn man hier aktiv aktiv werden muss. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
alterSchwede
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
459 Mal angesehen

 

Da hat DATEV ein Auge drauf und solche Änderungen kommen nicht von heute auf morgen.

 

So sollte es sein.

 

Letztendlich steht zwischen den Zeilen des Banktextes, dass sämtliche HBCI- / EBICS-Softwareanbieter die Änderungen implementiert haben sollten.

 

Nur wenn man Eigenentwicklungen im Einsatz hat und sich noch nicht um das Thema gekümmert hat, sollte man sich jetzt beeilen. 😉

 

Viele Grüße

Sven

Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Markus_Richter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

die PAIN-XML-Version 001.001.03 entspricht der SEPA-Version ab 3.0.

 

Diese ist seit 2016 gültig und wird über die Institutionsverwaltung gesteuert. Sofern Sie Ihre Institutionsverwaltung aktuell haben, wird das SEPA-Format genutzt, welches die Banken verlangen. (Seit dem 01.12.2022 zwingend die SEPA-Version 3.0) Beachten Sie bitte dazu auch das Dokument Zahlungsaufträge werden mit alter SEPA-Version übermittelt.

In dem Dokument erfahren Sie, wie Sie die SEPA-Version erneuern können.

 

Schauen Sie bitte auch auf das Dokument Tipps zum Aktualisieren der Institutionen in DATEV Arbeitsplatz. Hier wird unteranderem erklärt, wie Sie einen Abo-Auftrag zur Aktualisierung der Institutionen einrichten können.

 

Grüße aus Nürnberg

 

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letzte Antwort am 01.12.2022 11:12:20 von Markus_Richter
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