Hallo,
ich habe im Kundenkreis sowohl die "Quasi Server Lösung", spricht: der Datev SRV ist eine starke Workstation und dann die Lösung, dass auf einem Server 2008 DATEV installiert und es einen oder zwei Win 7 Clients gibt.
Beide OS sind ja bald END of Life. Ich habe versucht die Datev Seite nach den Infos "was passiert nach dem 14. Januar 20" zu durchforsten. Abgesehen vor der Aussage, dass man auf Win SRV 19 / 16 und Win 10 installieren sollte, finde ich keine Info. Abgesehen von der Bedrohung, dass die abgekündigten OS seitens Windows keine Sicherheitsupdates bekommen, stellt sich mit die Frage: Können diese Kunden dennoch die Datev nach diesem Datum auch OHNE DATEV Support Ihre Software dennoch weiter nutzen und lässt sich z.B. im Januar noch der Jahreswechsel mit der neuen DVD dann machen oder wird die DATEV DVD dann das Update verweigern?
Das Ziel ist natürlich klar: möglichst auf neuere Systeme migrieren, aber es gibt Kunden, die wollen es bis zum Ende aussitzen wollten...
Es kommt nur auf die Ampel an und aktuell liest es sich so, dass bei Windows 7 und 2008 R2 es nur eine gelbe Ampel gibt und man auf eigene Gefahr weiter installieren kann, nachdem man den Button gedrückt hat.
aber es gibt Kunden, die wollen es bis zum Ende aussitzen wollten...
Je nach Umfang kann man das auch und erst mit der DVD 13.1 im Januar einmal alle System tauschen. Dann macht man alles in einem Aufwasch mit.
Zunächst 100% Zustimmung für Herrn Bohle.
Kleine Ergänzung meinerseits/unseres EDV-Partners.
Sollte Datev keine Kernel Abfrage oder Kopplung vornehmen, sollte auch eine Installation nach dem 14.01.2020 möglich sein. OB dies wirklich so ist lässt sich jedoch erst ab Release feststellen. Bei etwaigen Fehler werden MS und Datev jeweils richtigerweise behaupten können, Sie informiert zu haben.
Ja es gibt diese Kanzlein, wir warten hier ebenfalls noch (unfreiwillig) auf einen weiteren Server, aber wer im Januar Pokern will, sollte nicht davon abgehalten werden.
aber es gibt Kunden, die wollen es bis zum Ende aussitzen wollten...
ja, es gibt Mandanten, die ihren alten Gaul so lange reiten wollen, bis er zusammenbricht.
Wenn man die Abkündigungen langfristig ignoriert, läuft man früher oder später gegen die Wand.
Für eine Kanzlei wäre das riskant und schädlich.
Ein Software-Hersteller (z.B. Datev) kann natürlich die Betriebssystemversion abfragen und dann z.B. eine Installationssperre einbauen. Dann wäre die neue Software nicht mehr installierbar.
Solange keine rote Ampel erscheint, gibt es wohl keine Installationssperre.
Aber es geht auch dezenter, quasi durch die Hintertür, z.B. indem man zentrale Tools oder Programmfunktionen ändert, die aber nur noch mit dem neuen Betriebssystem funktionieren, z.B. das Sicherheitspaket oder das Einwahlprogramm in die Cloud usw.
Niemand wechselt gern und ohne Not ein stabiles Betriebssystem, aber man hat letztlich nur wenig Spielraum.
Ein Software-Hersteller (z.B. Datev) kann natürlich die Betriebssystemversion abfragen und dann z.B. eine Installationssperre einbauen. Dann wäre die neue Software nicht mehr installierbar.
Das wäre eine rote Ampel. Wobei man auch dann noch auf eigene Gefahr installieren kann, oder?
Ich mache das einfach zu selten .
ich habe bei Kollegen schon mehrfach erlebt, dass sie eine DVD "plötzlich" nicht mehr installieren konnten.
Die rote Ampel hatten sie länger ignoriert.
Dann bricht natürlich Hektik aus und plötzlich ist der Neukauf von Hard- und Software kein Problem mehr
In einem Fall gab es eine Installationssperre (rote Ampel).
Ich habe mir das angeschaut und habe festgestellt, dass das Server-Betriebssystem nicht aktuell war.
Es fehlte das ServicePack 2.
nach Installation dieses ServicePacks war auch die DVD wieder installierbar