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Änderung der Benutzerzuordnung von SmartCards

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letzte Antwort am 02.12.2015 08:52:11 von andreashofmeister
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wp-ws
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Wir haben in unserer Kanzlei und bei unseren Mandanten etliche SmartCards/mIdentitys die auf ausgeschiedene Mitarbeiter registriert sind. Kann ich den Benutzer einer SmartCard irgendwie ändern oder müssen neue Karten bestellt und die alten vernichtet werden.

rvh
Erfahrener
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Nachricht 2 von 6
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Hallo Herr Seitz,

Sie können natürlich Karten ausgeschiedener Mitarbeiter weiter für andere Personen verwenden, solange Ihnen deren Passwörter für die Karten bekannt sind, wobei wir diese aber bei uns im Normalfall nur via "verschlossenem Kuvert" im Tresor liegen haben, um dem Mitarbeiter gegen mögliche Vergesslichkeit helfen zu können. Da der Kanzlei-Admin ja sowieso keine Zugriffssperren auf Datenbestände hat, kennt bei uns wirklich nur jede Person ihr eigenes Passwort.

Persönlich würde ich das mit der Karten-Weiternutzung aber niemals machen, da dann der/die neue MitarbeiterIN permanent unter dem falschen Namen angezeigt und protokolliert wird.

Wir lassen die Karten der ausscheidenden Mitarbeiter generell spätestens einen Monat nach Ausscheiden sperren (und melden bei DATEV den Austritt dieses Mitarbeiters entsprechend).

Für den/die neue MitarbeiterIN wird schnellst möglich eine neue Karte mit korrekter Anrede und Mailanschrift beschafft, so dass von Anfang an keine Zuordnungsfehler von Aktivitäten zur falschen Person passieren können. Die neuen Karten sind nach unserer Erfahrung binnen weniger Tage in der Kanzlei - also kein größeres Handlingsthema ...

Mit der gleichen Verfahrensweise gehen wir übrigens auch immer an die Karten für Mandanten und deren Mitarbeiter heran.

Schönen Gruß und ein geruhsames Restwochenende

R. Hein

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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tobiaschristlieb
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Herr Seitz,

ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, denn auch hinsichtlich der Identifizierung, bei der die persönliche Unterschrift und die Kopie des Personalausweises hinterlegt wird, finde ich eine Weitergabe mehr als problematisch.

Im Übrigen besteht die Möglichkeit über das Logistik Center oder per Service Kontakt auch nur eine Sim-Karte anzufordern, so dass der also Stick weitergenutzt werden kann.

Die Sim-Karte alleine ist kostenlos.

Ich habe bei uns letztens ebenfalls eine große Aufräumaktion durchgeführt und hab hierzu ein kleines Schreiben zur Kündigung der überflüssigen und gleichzeitigen Bestellung von neuen Karten erledigt.

Beste Grüße

Tobias Christlieb

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tiggr
Beginner
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Nachricht 4 von 6
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Hallo!

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen!

Eine SmartCard durch einen anderen Mitarbeiter weiter nutzen zu lassen, halte für rechtlich extrem bedenklich. Mir ist bewusst, dass selbst auf Veranstaltungen der Steuerberaterkammern sowas gesagt wird wie: "Die SmartCard reicht man dann in der Kanzlei rum!" - aber das sollte man nicht beachten.

Warum: Da fallen mir erstmal 2 Gründe ein!

1.) Bei der SmartCard handelt es sich um eine elektronische Signatur. Mit ihr kann man rechtskräftig unterschreiben. Im Namen des Eigentümers. Nur wer blanko unterschriebenes Briefpapier offen rum reicht, der darf auch die SmartCard rumreichen. Genau so ist es dann auch wenn die Karte bei einem neuen Mitarbeiter Verwendung findet. Dieser kann dann mit der Unterschrift des alten Mitarbeiters Rechtsgeschäfte tätigen. Rechtlich unhaltbar!

2.) Datenschutz: Da die SmartCard ja zur Ver- und Entschlüsselung von E-Mails dient, wären damit die E-Mails des eigentlichen Karteninhabers für einen dritten lesbar! 😞

Für mich stellt sich eher die Frage, in wie weit die Kanzlei überhaupt die Karte einbehalten darf! Sie enthält ja die Unterschrift dessen, auf den die Karte ausgestellt ist. Und ich sag mal ganz klar: Meine Unterschrift gehört mir! Die darf auf keinen Fall ein Ex-Arbeitgeber behalten!

Also gibt es für mich nur 2 Möglichkeiten, beim Ausscheiden des Mitarbeiters:

1.) Karte den Mitarbeiter übergeben! Kein Problem, man kann ihn ja in allen relevanten Dingen sperren, und er könnte weiterhin damit unterschreiben und E-Mails verschlüsseln.

2.) Karte vernichten! Würde ich aus Sicht der Kanzlei bevorzugen, weil eindeutiger! Ich sehe da auch keinen Schaden für den Mitarbeiter drin!

Bei dem ganzen Thema muss man sich allerdings im Vorfeld ein paar Gedanken zum Thema Mailarchivierung machen, falls die Karte auch zur Verschlüsselung genutzt wurde.

Tschüss

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DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Belzner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
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Hallo Herr Seitz,

bei einer SmartCard handelt es sich um einen persönlichen Ausweis in der digitalen Welt. Aus diesem Grund raten wir ab SmartCards einfach an andere Personen weiterzugeben.

viele Grüße aus Nürnberg

Thomas Belzner

DATEV eG

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 6 von 6
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Guten Morgen,

ich nutze (oder stelle entsprechende) die abgelaufenen SCs als Softwareschutzmodul für Laptops zu Auswärtsterminen zur Verfügung. Zum einen ist der Einsatzbereich klar definiert, wenn nur dieses SWM-Dienste genutzt werden sollen. Zum anderen muss man nicht auf ein neu anzuschaffendes SWM zurückgreifen.

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letzte Antwort am 02.12.2015 08:52:11 von andreashofmeister
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