Liebe Community,
eine Frage zur Benutzung des DATEV-Einkommensteuerprogramms.
Wir nutzen das Programm seit Jahren und übertragen Einkommensteuererklärungen seitdem es möglich ist vollkommen papierlos an das Finanzamt, also elektronisch zertifiziert.
Das entsprechende Übertragungsprotokoll mit Telenummern und Übertragungs-ID und allem drum und dran wird dann sowohl in Papierform in den Steuerordner als auch digital in der DATEV-"Dok-Ablage" anschließend abgelegt.
Nun mal eine vielleicht ganz blöde Frage, vielleicht mache ich ja auch einen Denkfehler, aber ich komme leider selbst nicht auf die Lösung.
Das Übertragungsprotokoll und alle anderen Möglichkeiten innerhalb des DATEV-Arbeitsplatzes hinsichtlich einer an das Finanzamt übertragenen Einkommensteuererklärung beinhaltet ja deutlich auf die Sekunde genau das Datum der Übermittlung.
Nicht aber die übertragenen Daten selbst....
Mit anderen Worten, wie kann ich denn einsehen, was ich an das Finanzamt übertragen habe?
Hintergrund: Wir "streiten" uns gerade mit dem Finanzamt, ob bei einer von uns elektronisch zertifizierten Einkommensteuererklärung für 2018 ein Verlustvortrag eingetragen wurde oder nicht.
Das Finanzamt behauptet, es sei hier nichts eingetragen worden.
Unsere DATEV-Einkommensteuerprogramm bzw. der Bestand für 2018 beinhaltet aber den korrekten Eintrag in dem Steuervordruck.
Dieser Eintrag kann aber natürlich von dem damals zuständigen Sachbearbeiter - oder von wem auch immer immer in der Kanzlei - noch nachträglich eingetragen worden sein...
Daher also meine vielleicht wirklich ganz dumme Frage, an welcher Stelle des DATEV Einkommensteuerprogramms oder des DATEV-Arbeitsplatzes kann ich einsehen, welche ESt-Daten tatsächlich an das Finanzamt übertragen worden sind...
Wenn ich im DATEV-Einkommensteuerprogramm in der Registerkarte "elektronische Übermittlung" bin, kann ich natürlich das Übertragungsprotokoll das Protokoll für den Zeitpunkt der Übertragung an sich einsehen und darunter unter "Daten" die Daten der Einkommensteuererklärung sehen.
Der Punkt ist nur, diese Daten der Einkommensteuererklärung kann ich jederzeit noch Jahre später ändern, hierbei handelt es sich also nicht zwingend um die tatsächlichen Daten der Übermittlung...
Wie kann ich dem Finanzamt nun "beweisen", dass wir seinerzeit die Einkommensteuererklärung 2018 mit dem korrekten Eintrag in der entsprechenden Anlage übermittelt haben?
Besten Dank im Voraus für Ihre Anregungen!
Roman Schubert
Laut telefonischer Auskunft von Datev, sind alle so übertragenen Daten dort protokolliert und auf Nachfrage erhältlich. Fragen Sie mal an, ich bin gespannt auf das Ergebnis und freue mich, wenn Sie es uns hier mitteilen.
Zwei Dinge helfen dabei
So wie ich das verstehe haben Sie die komprimierte Erklärung (mit der aufgedruckten Tele-Nr.) in der DokAblage gespeichert. Soweit gut.
Jetzt müssen Sie im Est Programm unter "Mandant", "Daten holen", ELSTER-Aufträge abfragen..." für den Mandanten den Status der ELSTER Aufträge abfragen. Sie erhalten dann ein Fenster in dem alle übertragenen Aufträge gelistet sind. Das betroffene Jahr heraussuchen und hoffen, dass die Tele-Nr. mit dem auf der komprimierten Erklärung übereinstimmt. Ist dies der Fall findet sich in der letzten Spalte (ganz nach rechts scrollen) das Transferticket, diese Zeichenfolge muss abgetippt werden copy & paste funktioniert leider nicht. Mit diesen Schritten ist nachgewiesen, welche Daten tatsächlich an das Finanzamt übermittelt wurden.
Wurden mehrere Übertragungen angestoßen und storniert ist das auch dokumentiert, es gibt für jede Übertragung eine neue Tele-Nr.
Vielen Dank für den Lösungsvorschlag!
Hallo und vielen Dank für Ihre ausführliche Erläuterung.
Nein, wir haben nicht die komprimierte Erklärung abgespeichert sondern nur das Übertragungsprotokoll.
Ich bin jetzt nicht in der Kanzlei, meine mich aber zu erinnern, dass natürlich auf dem Übertragungsprotokoll auch die Telenummer enthalten ist.
Und Ihr Hinweis einen Abgleich mit der Telenummer vorzunehmen ist wohl die beste Lösung für mein Problem.
Vielen Dank!
D.h. für uns in der Kanzlei zukünftig immer dafür zu sorgen, dass wir eine vollständige Kopie der Erklärung mit der Telenummer dieser Übertragung abspeichern, wo auch immer, damit wir später immer noch abgleichen können, welche Daten an die Finanzverwaltung übertragen worden sind.
"Leider" habe ich eben auf einigen DATEV-Hilfeseiten erkennen müssen, dass sich die Telenummer nicht nur durch Änderungen am Erklärungsinhalt verändert, sondern auch zum Beispiel durch Programmaktualisierungen etc....
Es scheint also sehr wichtig zu sein, immer sowohl die Telenummer als auch die dazugehörige übertragene Einkommensteuererklärung zeitgleich, vollständig abzuspeichern.
Nur eine Speicherung der Telenummer alleine oder nur eine Speicherung einer Einkommensteuererklärung alleine reichen wohl nicht, Jahre später kann sich die Telenummer aus genannten Gründern noch verändert haben, ohne dass zwischenzeitlich Änderungen am eigentlichen Inhalt der Steuererklärung vorgenommen worden sind.
Aber wie eingangs erwähnt, Ihr Hinweis mein Problem über die Telenummer zu lösen scheint wohl genau das zu sein, wonach ich gesucht habe, tausend Dank dafür!!!!!!!
@Gelöschter Nutzer schrieb:Nur eine Speicherung der Telenummer alleine oder nur eine Speicherung einer Einkommensteuererklärung alleine reichen wohl nicht, Jahre später kann sich die Telenummer aus genannten Gründern noch verändert haben, ohne dass zwischenzeitlich Änderungen am eigentlichen Inhalt der Steuererklärung vorgenommen worden sind.
Das ist leider ein Uraltthema, das die Datev nicht bereit ist zu lösen. Natürlich müsste ein gutes Programm in der Lage sein, die übertragenen Daten jederzeit reproduzierbar zu Beweiszwecken zu dokumentieren. Eine manuelle Speicherung als jederzeit änder- oder löschbares PDF ist weder GoB konform noch gegen Irrtümer / Vergessen geschützt. Wenn man noch ein besseres Programm hätte, würde man darüberhinaus auch noch ein z.B. rotes Kästchen (wie blau für eine Ind. Anlage oder gelb für VaSt Daten) anzeigen, für an das Finanzamt übermittelte Daten. Diese Anregungen gibt es seit Jahren in der Newsgroup / Community von verschiedenen Teilnehmern. Passiert ist nichts.
@cwes schrieb:Laut telefonischer Auskunft von Datev, sind alle so übertragenen Daten dort protokolliert und auf Nachfrage erhältlich. Fragen Sie mal an, ich bin gespannt auf das Ergebnis und freue mich, wenn Sie es uns hier mitteilen.
Vielen Dank @cwes für diesen Hinweis. Auf das Ergebnis bin ich auch gespannt. Für mich ist allerdings völlig unverständlich, warum ein Protokoll nur auf Nachfrage erhältlich ist und nicht wie die an das Finanzamt übermittelte eBilanz oder der offengelegte Jahresabschluss selbst in einer Minute jederzeit (auch abends oder am Wochenende) abgerufen werden kann. Und hier geht es um ein Softwarehaus, bei dem ich Informationen telefonisch erfragen muss.