Ich will mir das Ausgabeformular einer gesendeten USt-Jahreserklärung anzeigen lassen. Über Daten holen bekomme ich zumindest raus, mit welcher Telenummer und welchem Transferticket die Steuererklärung versendet wurde, aber wie kann ich die Erklärung selbst wieder herstellen?
Die übermittelte Erklärung hat man hoffentlich in der DMS oder anderswo als PDF bzw. Druck archiviert. Die Steuerprogramme selber haben kein Archiv, welchen Stand man mit welcher Telenummer übermittelt hat.
…im Gegensatz zu jeder anderen Software auf dem Markt.
Was soll man mit invaliden Steuererklärungen ? Zur Verwirrung ablegen ?
Mandanten-Manager in ESt bspw.
Status-Informationen abrufen
Mandant und ggf. Jahr/e auswählen
Voilà
Vielleicht übersehe ich den Sinn und Nutzen .. .. ..
@deusex schrieb:Was soll man mit invaliden Steuererklärungen ? Zur Verwirrung ablegen ?
Es ging um übermittelte Steuererklärungen. Die sind unwiderruflich verloren, wenn man sie nicht 'manuell' archiviert hat u. im Bestand was ändert.
So lange keine Änderungen am Bestand vorgenommen wurden behält die Erklärung die "Telenummer" und kann wie übertragen ausgegeben werden. Falls zwischendurch Änderungen oder auch nur bei Strukturänderungen nach Updates der Speicherbutton betätigt wurde ist eine neue Telenummer" fällig.
So weit, so schlecht.
Jetzt die Frage aller Fragen. Wie sieht es mit der lokalen Datensicherung aus? Vorhanden, Konzept, Test?
Falls nicht vorhanden können die Daten nicht weiderhergestellt werden. Das war es dann oder wer sichert ist feige.
Moin,
glücklicherweise haben wir uns auch schon vor Jahren darauf eingestellt und es werden die übermittelten Es zusammen mit dem DFÜ-Protokoll als pdf abgespeichert.
Aber,.... schon vor x (gefühlt mehr als 10 Jahren) wurde uns angekündigt und versprochen, dass die DATEV bei Steuererklärungen eine Historisierung einführt, so dass aus dem Programm heraus die übertragenen Werte ausgegeben werden können. Leider zweifele ich daran, dass dies bis zu meinem Ruhestand noch erfolgen wird, in den letzten Jahren ist es zu diesem Thema ja mächtig gewaltig ruhig geworden.
Es ist und bleibt traurig oder wird immer trauriger, wie "komfortabel und praxisgerecht" manche DATEV-Programme sind. Es ist nicht alles schlecht, aber leider nur wenig top.
Bedauernde Grüße in die Runde
WF
@theo schrieb:
@deusex schrieb:Was soll man mit invaliden Steuererklärungen ? Zur Verwirrung ablegen ?
Es ging um übermittelte Steuererklärungen. Die sind unwiderruflich verloren, wenn man sie nicht 'manuell' archiviert hat u. im Bestand was ändert.
Genau das ist der Punkt.
Der Arbeitsablauf sieht mit "Erklärung abschließen" vor, dass die Daten übermittelt (sofort oder Bereitstellung für später) und der Fall "geschützt" wird.
Somit ist sichergestellt, dass die übermittelte Erklärung auch der aktuell Gespeicherten entspricht ( 9271666 ) ; mit unveränderter Telenummer. Die Statusübersicht zeigt dann auch chronologisch die aktuellste gesendete Erklärung.
Was will man aber mit den "Alten"? Wie oft wird eine falsch übermittelte Erklärung benötigt und für was?
Ich bin, vor "Meine Steuern" noch nicht einmal auf die Idee gekommen, eine Steuererklärung in den DokVerw abzuspeichern und speicherfressenden Datenmüll zu produzieren.
Eine Veranlassung zur Speicherung verschiedener Erklärungsvarianten ist mir nicht plausibel und wüsste nicht, welchen Mehrwert dies bringen soll.
Seit "Meine Steuern" schnüren wir ein Dokumentenpaket mit Jahresabschluss, Bestätigungen, allen Steuererklärungen, die dann freigezeichnet werden.
Die Bestätigung zur Freizeichnung geht in die DokVerw und das Dokumentenpaket "Steuermappe" geht per E-Mail an den Mandanten UND zeitgleich in die Ablage nach "Meine Steuern".
Außer im Nachgang noch "Hätte-wäre-wenn-Rechnungen" anzustellen, gibt es doch keine Bewandtnis, den Fall manuell wieder freizugeben. Für Steuerplanungen legt man das Folgejahr an und kann sich dort austoben oder nutzt ESt-Vorausberechnung.
Selbstverständlich führen viele Wege nach Rom, wenn vielleicht auch mal über Umwegen.
Man ertappt sich schon auch öfters dabei, den Anspruch zu erheben, dass DATEV mir meine persönlichen Arbeitsbefindlichkeiten erfüllen sollte; selbstredend jedoch nicht in der Lage sein kann, dies individuell für Jedermann zu erfüllen.
Das ist "bei uns" schlichtweg tabu und wird nur nach Rücksprache genutzt, womit die genannte Problematik vom Tisch ist.
Vielleicht sollte man einfach seinen Arbeitsablauf nochmals dahingehend analysieren und prüfen, ob dieses laufende ändern von geschützten Erklärungen "im Sinne des Erfinders" ist.
Welchen Aufwand soll man für welchen Erfolg treiben ?
... nur ein anderer Blickwinkel und würde sicher 99 anderen IDEAS vorher zustimmen.
@deusex schrieb:Eine Veranlassung zur Speicherung verschiedener Erklärungsvarianten ist mir nicht plausibel und wüsste nicht, welchen Mehrwert dies bringen soll.
https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/ESt-Programmfortentwicklung/td-p/62143
Danke für den Link, bin da aber ganz anderer Auffassung wie Willi Müller & Co., denn eine Änderung der Erklärung nach Versendung ist bei mir ein NoGo.
Im Gegenteil, ich finde das sogar höchst gefährlich, weshalb wir das hier strikt unterlassen. Die Erklärung des Veranlagungszeitraumes bleibt in der Variante gespeichert und geschützt, in der sie übermittelt wurde.
Die Anpassung auf Grund abweichender AfA oder sonstigen Änderungen über die Veranlagung erfolgt grundsätzlich im Folgejahr.
Wenn ich dann doch tatsächlich im Veranlagungsjahr die Notwendigkeit bei komplexeren Abweichungen sehe, den Fall nochmals zu öffnen, um die Änderungen auf das Ergebnis nachzustellen, schließe ich den Bestand ungespeichert und schütze ihn wieder. Kam auch schon vor.
Gänzlich wird es aber schwierig, wenn die Bescheidprüfung aus "Fristen, Bescheide", nicht mehr die eingereichten, übermittelten Werte abgleicht, sondern die geänderten aus der ESt bspw.
Nun, vielleicht übersehe ich das Problem oder sehen andere Probleme wo keine sind, jedenfalls habe ich diese angesprochen Funktion einer Mehrversionen-Speicherung noch in keiner Sekunde vermisst und auch die dargestellte Problematik aus dem Link kann ich, offen gesagt, nicht nachvollziehen.
Offensichtlich ist der Wunsch danach nicht sehr ausgeprägt, aber das muss ja bei der DATEV auch nichts heißen.
Jedenfalls wäre mal eine Erhebung über IDEAS hilfreich, ob es tatsächlich das Gros der Anwender vermisst oder es um den Wunsche einer kleinen Minderheit handelt.
Moin,
gerade bei Mandanten mit mehreren Beteiligungen oder auch nur einer Reihe von Vermietungseinkünften kommt es gern mal vor, dass das Finanzamt von der Erklärung abweicht. Um die Steuerauswirkungen relativ einfach prüfen zu können, nutzen wir das vorhandene ESt-Programm. Danach ist zu prüfen (mit den Mandanten), ob ggf. Einspruch einzulegen ist. Evtl. ist dieser zum Teil erfolgreich, so dass dann schon die dritte Version zu berechnen und zu speichern ist. Dazu kommen dann "gern" noch einmal Jahre später Änderungen im Beteiligungsbereich u. a. wegen Betriebsprüfungen und wieder neue Berechnungen.
Wir lösen dies so, dass der aktuelle Stand im Programm dem aktuellen Steuerbescheid bzw. Einspruch entspricht. Die Vorversionen vom Entwurf über die eingereichten Erklärung bis zu den einzelnen Änderungen werden als PDF auf Dauer gespeichert.
Es gibt sicher verschiedenste Möglichkeiten, die Dinge anzugehen. Der grundsätzliche Verzicht darauf, Erklärungsdaten nachträglich zu ändern, führt aus meiner Sicht zu Problemen in Bezug auf Berechnungen und Nachvollziehbarkeit.
Wenn es die früher in Aussicht gestellte Versionisierung geben würde, wäre es schlicht egal, abgesandte Erklärungen würden unveränderlich gesichert und die Änderungen (auf Knopfdruck) ebenso. Für mich wäre dies ein vernünftiger Arbeitsfluss. Außerdem wäre das (Rest-)Risiko, eine nachträgliche wieder freigegebene Erklärung aus Versehen doch verändert abzuspeichern, nicht mehr gegeben.
Auch wenn diese nachträglichen Anpassungserfordernisse deutlich in der Minderheit gegenüber Erklärungen sind, die keiner Änderung bedürfen, wäre mir eine programminterne Lösung wesentlich lieber als mein Hilfslösung.
btw.: Nicht in allen Fällen steht schon das Programm für das Folgejahr bereit, wenn das FA z. B. bei AfA-Grundlagen abweicht. Dann kann ich die Änderungen noch nicht im neuen Bestand einpflegen, muss mir also irgendwie merken, im nächsten Jahr nachzuholen. Für mich ist dieser Weg umständlicher als schon im Bescheidjahr die Anpassungen vorzunehmen und die aktuelle Berechnung mit dem Bescheid in Einklang zu bringen.
Glücklicherweise dürfen wir ja alle anders an die Dinge herangehen, so freiberuflich sind wir dann doch noch.
LG
WF
Hallo, ich muss Ihnen vollkommen Recht geben. Bei uns wird ebenfalls auch nach Übermittlung im Zuge von abweichenden Bescheiden o. ä. gerne aktiv mit dem Bestand im entsprechenden Jahr gearbeitet. Die übermittelte Version muss daher gesondert in DMS archiviert werden (was wir sowieso machen). Die Erklärung wird bei uns keinesfalls "versiegelt" ... und wenn man nur Angaben für künftige Jahre direkt erfassen/ändern möchte.
Ich muss aber auch sagen, dass mir eine reine Revisions-/Übermittlungshistorie wahrscheinlich in der Praxis keinen enormen Mehrwert bieten würde, dafür würde ich das zu wenig benötigen. Ich komme mit dem PDF auf dem anderen Bildschirm im Vergleich gut klar.
Grüße
Hört sich schon plausibel und sinnvoll an, wenn dies dann genutzt werden muss; für einen geänderten Verlustvortrag ist es aber wohl eher mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Für tiefgreifende und umfangreiche Änderungen, welche die folgenden Besteuerungszeiträume tangiert, wäre die eine zweite Variante der Steuererklärung hin und wieder möglicherweise sinnvoll.
Wie erwähnt, führen viele Wege nach Rom....
In Ihrem Fall und Vorgehen wäre es zumindest sinnvoll EINE "Urvariante" (die Eingereichte) und eine weitere "Arbeitsvariante" pro Jahr speichern zu können, wenn ich das richtig sehe.
Die angedachte Lösung einer festgespeicherten Versionierung der Erklärungen empfinde ich nicht als zielführend, da an sich bei jeder Änderung dann wohl einen neue Version in der Historie fest gespeichert wird, was m.E. zu Unübersichtlichkeit führen kann.
Die Jahresübernahme sollte ggf. optional für eine der beiden Varianten möglich sein, somit könnte man mit der Arbeitsvariante unkompliziert Planszenarien durchspielen oder dann auch die Änderungen für die Zukunft erfassen.
Insbesondere müsste jedoch m.E., diese Urvariante unveränderbar, geschützt, versiegelt oder wie immer man das auch nennen mag, sein und lediglich als Admin freigegeben werden können.
Nur diese darf für den Bescheidabgleich zu Grunde gelegt werden.
Ist eine Einkommensteuererklärung korrigiert einzureichen, wird der alten Datensatz überschrieben (in DATEV und der FinVerw) und da sehe ich schon Sinn dahinter.
Eine der beiden Varianten müsste dann zur Jahresübernahme optional auszuwählen sein.
Mit dieser Lösung könnte man wohl sicher einen größeren Anwenderkreis zufriedenstellen.
Aus meinem "Blickwinkel", wie ich das darlegte, sehe ich kaum Bedarf daran.
Wie ein Vorredner bereits mitteilte, reicht ihm eine "alte Pdf-Variante" und ändert dann eben fleißig in der betreffenden Jahresversion. So gehen die Vorstellungen dann auseinander.
Zuletzt muss abgewogen werden, was eine gewünschte Lösung für einen Nutzen bringt, wieviel Nutzer sie tatsächlich erreicht und welcher Aufwand dafür betrieben werden muss.
Selbstredend ist es richtig, dass wir freiberuflich nach unserem eigenen Gusto an die Dingen herangehen dürfen, sollten aber dennoch nicht generell erwarten, dass jeder einzelne Individualwunsch einen Anspruch auf Implementierung einer Lösung auslöst.
Moin nochmal,
ein Versuch zu erklären, warum wir uns dafür entschieden haben, im Programm die aktuellen Daten, also incl. späterer Änderungen z. B. wegen Beteiligungen zu haben;
Wenn die Auswirkungen späterer Änderungen zu überprüfen sind, hilft es sehr vorher alle Daten (incl. der zuletzt festgesetzten Steuer dann im Rahmen der Vorauszahlungen und dabei dann auf einer individuellen Anlage Schritt für Schritt erläutert) an den letzten EStB angepasst zu haben. Die früheren Versuche, dies von den ursprünglichen Daten aus nachzuvollziehen, scheiterten an dem nicht angebrachten Aufwand, wenn es mal so drei oder vier Änderungen über die Jahre gab. Glücklicherweise kommen derartig häufige Änderungen (hier) nicht mehr so häufig vor wie vor 10 oder 20 Jahren.
Damals hatte ich mir die Historisierung stark gewünscht, heute und schon länger lebe ich mit der PDF-Lösung relativ gut. Es ist ja nicht nur bei DATEV so, dass die Software einfach nicht (immer) so gestrickt ist, wie man es selbst gern hätte. Wir sind halt alle unterschiedlich auch in der Arbeitsweise und der Austausch hier in der Community bringt mich immer wieder mal auf andere Gedanken, auch wenn ich diese nicht immer umsetze.
LG
WF