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elektronische belegeinreichung Prüfung USt VA

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letzte Antwort am 07.06.2021 16:45:23 von Jennifer_Hecht
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a_hofmann
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Hallo zusammen,

 

aus den Steuerprogrammen kann man ja die Belege elektronisch beim FA einreichen. Automatisch wird das VJ angegeben welches man auch nicht ändern kann.

 

Aus der FiBu (Prüfung der Voranmeldung lfd. Jahr) geht das nicht? Ich kann nichts finden.

 

Danke

 

 

hofmro
Beginner
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Nachricht 2 von 5
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Klappt über die Fibu soweit ich weiß nicht. Wenn man jedoch über die Leistung Umsatzsteuer nicht die Belegnachreichung benutzt sondern die sonstige Nachricht, dann wird kein VJ übermittelt. Sollte ja auch klappen.

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herr-jfs
Aufsteiger
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Moin,

 

die Belegnachreichung ist offiziell nicht für Belege zu Voranmeldungen gedacht:

 

https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Belegnachreichung-UStVA-aktueller-Veranlagungszeitraum/td-p/176901

 

Daher gibt es in Kanzlei-Rewe wohl auch keine Schnittstelle.

 

 

Man kann aber über die üblichen Wege eine Sonstige Nachricht mit Anhang versenden; anders als bei der Belegnachreichung wird nur die Steuerart, aber nicht das Jahr mitgegeben (so sieht es zumindest aus).

Diese soll dann bei vielen Finanzämtern intern weitergeleitet werden können.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 5
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Hatte die Datev nicht mal irgendwo kundgetan, dass Steuerart und Veranlagungsjahr sowieso nicht übermittelt werden, sondern nur das ab "Folgende Informationen"? 

KarlSchmidt_1-1621431635684.png

 

Ein abschließende Reaktion der Datev steht aber m.E. noch aus.

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DATEV-Mitarbeiter
Jennifer_Hecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

exakt. Es werden die Daten ab dem Satz "Folgende Informationen wurden an die Finanzverwaltung übermittelt:" übertragen. Um welche Steuerart oder welches VZ es sich handelt, wird nicht übertragen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Jennifer Hecht

 

DATEV eG

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letzte Antwort am 07.06.2021 16:45:23 von Jennifer_Hecht
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