Hallo zusammen,
aus den Steuerprogrammen kann man ja die Belege elektronisch beim FA einreichen. Automatisch wird das VJ angegeben welches man auch nicht ändern kann.
Aus der FiBu (Prüfung der Voranmeldung lfd. Jahr) geht das nicht? Ich kann nichts finden.
Danke
Klappt über die Fibu soweit ich weiß nicht. Wenn man jedoch über die Leistung Umsatzsteuer nicht die Belegnachreichung benutzt sondern die sonstige Nachricht, dann wird kein VJ übermittelt. Sollte ja auch klappen.
Moin,
die Belegnachreichung ist offiziell nicht für Belege zu Voranmeldungen gedacht:
Daher gibt es in Kanzlei-Rewe wohl auch keine Schnittstelle.
Man kann aber über die üblichen Wege eine Sonstige Nachricht mit Anhang versenden; anders als bei der Belegnachreichung wird nur die Steuerart, aber nicht das Jahr mitgegeben (so sieht es zumindest aus).
Diese soll dann bei vielen Finanzämtern intern weitergeleitet werden können.
Hatte die Datev nicht mal irgendwo kundgetan, dass Steuerart und Veranlagungsjahr sowieso nicht übermittelt werden, sondern nur das ab "Folgende Informationen"?
Ein abschließende Reaktion der Datev steht aber m.E. noch aus.
Hallo,
exakt. Es werden die Daten ab dem Satz "Folgende Informationen wurden an die Finanzverwaltung übermittelt:" übertragen. Um welche Steuerart oder welches VZ es sich handelt, wird nicht übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Hecht
DATEV eG