abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vollmachtsdatenbank mehrere Steuernummern bei einem Mandanten

4
letzte Antwort am 22.07.2020 08:03:05 von brandtmürdter
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
brandtmürdter
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
1048 Mal angesehen

Habe das Problem, wenn ein Mandant eine Steuernummer für privat hat und eine für Unternehmen (z.B. Unternehmen Ehefrau), geht die vorausgefüllte Steuererklärung bei dem Unternehmen nicht zum Abrufen und in der Vollmachtsdatenbank sitzt der Haken nur bei der privaten Steuernummer.

Untervollmachten sind gesetzt und auch der Haken in Zeile 38/39.

Mache ich hier einen Fehler oder habe ich etwas versäumt?

Die Steuerkontoabfrage ist jeweils möglich. Und hier sitzt auch der Hacken in der Vollmachtsdatenbank.

Kann mir jemand wegen des Vorgehens etwas helfen?

 

Vielen Dank.

stefans
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 5
1038 Mal angesehen

Der Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung hängt an der Identifikationsnummer. Sie brauchen eine Vollmacht vom Ehemann und eine Vollmacht von der Ehefrau.

 

Die Steuerkontenabfrage hängt an der jeweiligen Steuernummer.

 

Oder habe ich Ihre Frage missverstanden?

0 Kudos
brandtmürdter
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
1033 Mal angesehen

Das hört sich logisch an, vielen Dank, aber wenn die Ehefrau noch einen Betrieb hat, dann sitzt der Haken nur bei Steuerkonto online und es ist fraglich, ob die vorausgefüllte Steuererklärung funktioniert, hier sitzt dann nämlich kein Haken. Da ich das alles nur organisiere und nicht selber die Steuererklärungen mache, möchte ich alles richtig machen.

Deshalb muss die Organisation stimmen. Deshalb habe ich mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt.

0 Kudos
hummel
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
1002 Mal angesehen

Bei Eheleuten ist es zwingend notwendig, je Ehegatten eine Vollmacht anzulegen. Bei der Analge können Sie dann neben der für die ESt weitere Steuernummern (betriebliche, z.B. die für USt) in der Vollmacht erfassen.

 

Beide Vollmachten (des Steupflichtigen und des Ehegatten) müssen zusammen übermittelt werden.

 

Wenn die Eintragung in der VDB erfolgte, können Sie betriebliche Steuernummern auch "nacherfassen".

 

Grüße aus Berlin

0 Kudos
brandtmürdter
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
964 Mal angesehen

Vielen Dank, die Anfrage hat sich erledigt.

Habe den Programmservice kontaktiert, alles nicht immer so klar, halt EDV.

Habe alles richtig gemacht und trotzdem hatte es nicht geklappt.....mit der VaSt-Abfrage, jetzt ging es auf einmal...

0 Kudos
4
letzte Antwort am 22.07.2020 08:03:05 von brandtmürdter
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage