Hallo Zusammen!
Der Name unserer Kanzlei hat sich geändert.
Bei der Berufskammer wird das geändert und folglich auch in der Vollmachtsdatenbank.
Was passiert nun mit den Vollmachten, die den Finanzämtern bereits unter dem anderen Kanzleinamen vorliegen?
Muss ich jetzt für ALLE Mandanten neue Vollmachten versenden?
Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht?
Danke
Glaub ich nicht. Es hat sich nur der Name geändert und den spielt diebstbk oben als Text in die Vollmachtsdatenbank ein.
klares nein, selbst mit Rechtsträgerwechsel nicht, dann ohne erst recht nicht.
Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
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