Hallo Zusammen! Der Name unserer Kanzlei hat sich geändert. Bei der Berufskammer wird das geändert und folglich auch in der Vollmachtsdatenbank. Was passiert nun mit den Vollmachten, die den Finanzämtern bereits unter dem anderen Kanzleinamen vorliegen? Muss ich jetzt für ALLE Mandanten neue Vollmachten versenden? Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht? Danke
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