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Vollmachtsdatenbank Bekanntgabe elektronische Steuerbescheide

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letzte Antwort am 13.10.2025 11:27:38 von Interceptor
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stb-brust
Einsteiger
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Liebe Community,

 

aktuell beschäftigen wir uns mit § 122a AO, der vorsieht, dass ab 2026 die Bescheidbekanntgabe nur noch elektronisch erfolgen sollen.

 

Daher wollten wir schon mal unsere Email-Adresse hinterlegen und mit dem einen oder anderen Mandanten mit aktuell ausstehenen Bescheiden testen, wie dieser Prozess abläuft.

 

Nachdem die Email-Adresse hinterlegt ist, wird aktuell (Stand 12.10.2025) ein Fenster mit folgender Meldung geöffnet: Bekanntgabeadresse ändern - Für untenstehende Vollmachten ändert sich die Bekanntgabe-Adresse auf xxxAnschrift, xxxEmail-Adresse. Diese Meldung kann nur mit Ja oder Nein bestätigt werden.

 

Da wir nur testweise den einen oder anderen Mandanten umstellen wollten und nicht gleich den gesamten Vollmachtsbestand, habe ich mit Nein bestätigt. Ergebnis, ich bin aus dem ganzen Prozedere herausgeflogen und stand wieder am Anfang. Email-Adresse war nicht hinterlegt. Was passiert, wenn man mit Ja bestätigt, kann ich nicht sagen, weil das Umstellen aller Mandanten auf einen Schlag derzeit keine Option für uns ist.

 

Daher folgende Fragen an diejenigen, die sich aktuell auch mit diesem Thema beschäftigen bzw. aktuell die Meldung mit Ja bestätigt haben und mir sagen können, wie es danach weitergeht.

 

1. Wie kann ich aktuell die Umstellung auf die elektronische Bescheidbekanntgabe für nur einzelne Mandanten einschränken? Oder kann ich irgendwie die Email-Adresse hinterlegen ohne dass im Anschluss automatisch der gesamte Bestand umgestellt wird? Dann könnte ich ja anschließend in den einzelnen von uns ausgesuchten Vollmachten die elektronische Bescheidbekanntgabe anhaken.

 

2. In der Vollmachtsübersicht der o.a. Meldung waren auch Mandanten aufgeführt, für die wir explizit aus guten Gründen keine Bekanntgabevollmacht haben, sondern lediglich das Mandat zur steuerlichen Vertretung. Werden diese Vollmachten dann um eine (elektronische) Bekanntgabevollmacht (grundsätzlich nicht gewünscht) ergänzt?

 

Danke vorab für Eure Hilfe.

Interceptor
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
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Nachdem die Email-Adresse hinterlegt und zu der Email-Adresse die Bekanntgabeadresse der Kanzlei angezeigt wird (und diese zutreffend ist) mit ja bestätigen, dann wird das in der VDB gespeichert - mehr erstmal nicht.

 

Im Dokument  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1026788 wird der Ablauf gut dargestellt und beschrieben.

 

Damit die elektronische Bekanntgabe der Bescheide erfolgen kann, muss dazu noch in der bei der VDB hinterlegten Vollmacht für den Mandanten die Option zur elektronischen Bekanntgabe aktiviert werden, Pkt.

5.2 Elektronische Bescheidbekanntgabe in der Vollmacht aktivieren

Das kann man in einem Aufwasch für alle Vollmachten machen für die eine generelle Bekanntgabevollmacht erteilt wurde oder zunächst nur für einzelne Vollmachten.

 

Wie es insgesamt dann ab 2026 abläuft wird sich noch zeigen. Ich bin aber davon überzeugt, dass wenn keinen separate und generelle Bekanntgabevollmacht vom Mandant erteilt wurde, dass dann auch keine elektronische Bekanntgabe an die Kanzlei erfolgen kann - das wäre ja ansonsten ein Widerspruch für sich.

 

mfg

stb-brust
Einsteiger
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Aber mir ist immer noch nicht 100% klar, ob ich nach Bestätigen von Ja immer noch die Möglichkeit habe, zumindest bis zum 31.12.2025, für jede einzelne Vollmacht zu entscheiden, ob die elektronische Bekanntgabe erfolgen soll oder noch nicht. Wir wollen das Prozedere ja erstmal testen. Denn die Meldung in der Vollmachtsdatenbank nach Eintragung der Email-Adresse sieht wie folgt aus:

 

VMDB - Meldung.png

 

Hier steht eindeutig "Für untenstehende Vollmachten ändert sich die Bekanntgabe-Adresse auf .....". Hier wird dann meine Email-Adresse aufgeführt und unter dem Pfeil verbergen sich dann sämtliche hinterlegte Vollmachten ohne eine Option irgendwelche Vollmachten auszuschließen.

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Interceptor
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 4
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Hier mal ein Auszug aus dem Hilfedokument zur VDB (Seite 17):

 

Interceptor_0-1760347184295.png

 

"Die elektronische Bescheidbekanntgabe kann nicht gesetzt werden", wenn keine E-Mail-Adresse für die el. Bekanntgabe hinterlegt ist.

 

Es wird also für alle aufgeführten Vollmachten die Option eingeräumt, dass eine elektronische Bekanntgabe erfolgen kann. Die Option selbst wird aber in der jeweiligen Vollmacht direkt ausgeübt. 

 

mfg

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letzte Antwort am 13.10.2025 11:27:38 von Interceptor
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