Hallo,
wir haben ein zusammen veranlagtes Ehepaar für das wir jeweils eine Vollmacht eintragen lassen wollten.
Bei der Frau hat es nicht geklappt, weil die Vollmacht des Ehemannes abgewiesen wurde und Vollmachten zu einer Steuernummer gleichzeitig übermittelt werden müssen. Soweit, so klar.
Aber die Vollmacht des Mannes wurde abgewiesen, weil angeblich bereits eine Vollmacht für ihn von uns vorliegt. Ich kann aber in der kompletten Datenbank keinen Datensatz dazu finden. Habe sogar überprüft ob seine Steueridentifikationsnummer zweimal auftaucht - nichts.
Ich könnte jetzt die abgewiesene Vollmacht löschen und neu aufsetzen, aber ich befürchte das das Problem der "Geister-Vollmacht" nicht löst.
Hat jemand das auch schon gehabt und kann mir auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
haben Sie die Vollmacht gelöscht um am gleichen Tag erneut erfasst? Evtl. könnte die Löschung und Neuanlage nicht in der richtigen Reihenfolge bei der Finanzverwaltung angekommen oder verarbeitet worden sein.
Bitte versuchen Sie beide Vollmachten der Ehegatten noch einmal zu löschen und erst am nächsten Tag nach ca. 9 Uhr erneut zu erfassen.
Wenn die Vollmacht dann wieder abgewiesen wird, und Sie die Steuer-ID bei keiner zweiten Vollmacht in Ihrer VDB finden, wenden Sie sich bitte an den Service zur Vollmachtsdatenbank, damit wir in diesem Fall konkret recherchieren können.
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Jennifer Hecht
DATEV eG
Kann es sein, dass der Mandant (noch) eine Vollmacht bei einem anderen Steuerberater hat?
Oft hilft ein Anruf beim Sachbearbeiter des Finanzamtes.
Hallo,
mit der Finanzverwaltung haben wir bereits telefoniert. Die haben keine andere aktuelle Vollmacht vorliegen.
Ich teste jetzt nochmal löschen und neu eintragen - mit protokollierten Zeiten 😉 - und ansonsten mache ich den Anruf bei DATEV wie von Frau Hecht vorgeschlagen. Ich denke nämlich mittlerweile, dass sich die Datenbank-Software irgendwann "verschluckt" hat und irgendwelchen Datenreste im System hängen, die diesen Fehler auslösen.
Viele Grüße!
Das Problem wurde nun mit Hilfe der DATEV-Techniker gelöst.
Sie müssen im Übrigen nicht zwingend löschen neu anlegen und wieder übertragen. Nochmal gemeinsam übertragen reicht in der Regel. Ich hatte bis jetzt nur einen Fall in dem ich mit dem netten Herrn des FA gemeinsam das Problem lösen musste. Lag aber am FA nicht bei uns und nicht bei DATEV.
--> Wenn der Steuerkontoabruf nicht funktioniert die VaSt aber geht kann es sein, dass Daten weiterer Personen auf der Steuernummer gespeichert sind. (EX-Mann, Ehemalige Geschäftspartner, ...) Da muss man um Zuteilung einer neuen Steuernummer und um Übertrag der Daten bitten. Das liegt daran, dass es manche Sachbearbeiter sich einfach machen und im Falle einer Scheidung nur eine neue Nummer vergeben den Datenübertrag von der alten gemeinsamen Nummer aber nicht oder nur teilweise machen.
Das letzte nur als Erfahrungsbericht.