Sehr geehrte Damen und Herren,
mir liegt eine Vollmacht eines Mandanten vor, mit welcher ich den Zugrif auf Steuerkonto online sowie E-Steuerdaten habe. Nun möchte der Mandant aber die sonstigen Verwaltungsakte wie z.B. etwaige Umbuchungen des Finanzamts oder Lohnsteuer-Bescheide etc. direkt empfangen, wir jedoch sollen die Jahresbescheide z.B. den Einkommensteuerbescheid direkt bekommen. Meines erachtens ist dies doch aber nicht möglich, da ich auf der Vollmacht doch nur den Haken setzen kann, dass wir als Berater entweder alles oder nichts bekommen oder habe ich hier etwas übersehen?
Vielen Dank.
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Habe gerade keinen Zugriff auf das Formular. Bei der Empfangvollmacht, also in dem Kasten, gibt es zwei Möglichkeiten anzukreuzen.
🤔
Im Zweifelsfall soll das Mandat die Jahresbescheide eben weiterleiten.
Habe das Formular gerade runtergeladen. Kurz "das geht wohl nicht."
kann ich nur beipflichten, Entweder alles oder nix.
Stelle sie sich mal auf der Gegenseite die gigantische Datenbankpflege vor wenn sie für jeden Verwaltungsakt eine andere Adresse verwenden wollen.
Evtl. wäre eine Idee, die Empfangsvollmacht vollkommen auszulassen un lediglich die Vollmachten in den Erklärungen zu nutzen. Das wird aber nicht einfach zu administrieren - ich würde es nicht tun wollen.
Einfacher als das zu administrieren geht es nicht.
Oder wir reden gerade von zwei verschiedenen Dingen.🤗
Nur bei der Übermittlung zwei Felder nicht ankreuzen da ist nichts schweres dran.
😇
Wir reden vom Gleichen. Aber immer pro Erklärung darauf zu achten...ich weiß nicht.
Pro Erklärung? Pro Vollmacht meinen Sie?
Pro Erklärung den Haken zu setzen, die Empfangsvollmacht zu hinterlegen.
Das wäre dann einmal im Jahr. Wäre.ja nicht das riesen Drama.