Hallo liebe Community, folgender Fall:
Geplant ist den Verlust aus 2023 auf 2022 (Gewinn) zurückzutragen. In 2022 wurde schon ein Verlustvortrag aus Vorjahren verrechnet (danach 0 € Verlustvortrag z. 31.12.22), es bleibt aber noch zu versteuerndes Einkommen in 2022 übrig. Der Verlust 2023 ist aber höher, als das übrige zu versteuernde Einkommen 2022. Sodann kann ja weiter auf 2021 zurückgetragen werden, hier ist aber auch schon ein Verlust vorhanden, der ja wiederum schon in 2022 verrechnet wurde. Der teilweise Verlustrücktrag ist ja weggefallen. Was wird in solchen Fällen gemacht?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Danke, aber diese Dokumente sind schon bekannt und konnten leider nicht weiterhelfen.
Hallo HuS,
Dabei wird ja kein Wahlrecht auf Begrenzung des Verlustrücktrags der Höhe nach (teilweiser Verlustrücktrag) ausgeübt.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Maier
DATEV eG
Guten Morgen Herr Maier,
das macht durchaus Sinn. Die Formulierung im Gesetz ist evtl. nur ein wenig missverständlich...
Danke und Grüße!