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Verlustrücktrag Körperschaftsteuer neue Gesetzeslage § 10d Abs. 1 Satz 5 und 6 EStG

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letzte Antwort am 09.02.2024 06:40:23 von HuS
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HuS
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Hallo liebe Community, folgender Fall:

Geplant ist den Verlust aus 2023 auf 2022 (Gewinn) zurückzutragen. In 2022 wurde schon ein Verlustvortrag aus Vorjahren verrechnet (danach 0 € Verlustvortrag z. 31.12.22), es bleibt aber noch zu versteuerndes Einkommen in 2022 übrig. Der Verlust 2023 ist aber höher, als das übrige zu versteuernde Einkommen 2022. Sodann kann ja weiter auf 2021 zurückgetragen werden, hier ist aber auch schon ein Verlust vorhanden, der ja wiederum schon in 2022 verrechnet wurde. Der teilweise Verlustrücktrag ist ja weggefallen. Was wird in solchen Fällen gemacht?

 

 

Diederich
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HuS
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Danke, aber diese Dokumente sind schon bekannt und konnten leider nicht weiterhelfen.

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Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo HuS,

 

  • der Verlustvortrag aus 2021 wird in volle Höhe mit dem Einkommen 2022 verrechnet
  • der Verlust aus 2023 wird höchstmöglich auf 2022 zurückgetragen, also bis das positive Einkommen in 2022 aufgebraucht (also 0) ist
  • der dann noch in 2023 verbleibende Verlust wird nach 2024 vorgetragen.

 

Dabei wird ja kein Wahlrecht auf Begrenzung des Verlustrücktrags der Höhe nach (teilweiser Verlustrücktrag) ausgeübt.

 

 

Mit  freundlichen Grüßen

 

Johannes Maier

DATEV eG

HuS
Beginner
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Guten Morgen Herr Maier,

 

das macht durchaus Sinn. Die Formulierung im Gesetz ist evtl. nur ein wenig missverständlich...

 

Danke und Grüße!

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letzte Antwort am 09.02.2024 06:40:23 von HuS
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