Guten Morgen,
vielleicht stehe ich etwas auf dem Schlauch. Wir haben einen Verlust im Jahr 2022, und Gewinne in den Jahren 2020 und 2021.
Nun trägt das Programm den Verlust vollständig auf das Jahr 2021 zurück und den Restbetrag auf das Jahr 2020.
In 2023 ist ein weiterer Verlust vorhanden. Den könnte ich ja dann nur auf 2022 und 2021 zurücktragen. Hier ist dann aber kein Einkommen mehr übrig.
Würde ich mit der KSt 2022 den Rücktrag auf das Jahr 2020 in voller Höhe und den Rest auf das Jahr 2021 zurücktragen wäre noch Einkommen in 2021 übrig und der Verlust 2023 könnte dann auf 2021 zurückgetragen werden.
Wie kann ich in der KSt auswählen wohin der Verlust zuerst verrechnet werden soll. Und warum macht das Programm das so.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@B_Hermann schrieb:Und warum macht das Programm das so.
Weil in §10d EStG geregelt ist, dass ein Rücktrag zunächst auf das Vorjahr erfolgt und nur wenn von dem Verlust etwas übrig bleibt ein weiterer Rücktrag auf das Vorvorjahr möglich ist. Eine Wahlmöglichkeit sieht das Gesetz nicht vor.
@B_Hermann schrieb:Und warum macht das Programm das so.
Ich musste etwas schmunzeln bei der Frage im allgemeinen. Nunja, @Uwe_Lutz hat ja bereits die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgetragen. Damit einhergehend würde ich mal behaupten, dass es gar nicht im Sinne des Gesetzgebers war, dass man sich heraussuchen kann wie weit man Verluste zurücktragen kann. Wäre dies nach freien Wunsch möglich würden wohl alle StB (ich glaube Sie sind "nur" angestellter SFA?) so weit in die Vergangenheit gehen wie irgend möglich um die Zinsen (jetzt ja nicht mehr so das Thema) abzugreifen. So etwas kann ja nicht im Sinne des Gesetzgebers sein - egal wie sozial er eingestellt ist 😉
Der Vortrag soll im Übrigen auch dafür sorgen, dass Sie - respektive Ihr Mandant - sich anstrengt um das Geschäft wieder zum Laufen zu bekommen um wieder Steuereinnahmen für den Staat zu generieren. 😉
Danke jetzt gefunden.