Hallo,
kurze Frage. Eine übermittelte Vollmacht in der VDB wurde zunächst für das Steuerkonto und VaSt bejaht. Jetzt wurde die Steuernummer von der Finanzverwaltung als erloschen gesetzt. Und das neue Finanzamt hat automatisch die neue Steuernummer in die VDB eingestellt. Sollte jetzt die erloschene Steuernummer aus der VDB gelöscht werden oder lieber drin lassen?
Danke
Hallo janpe,
eine solche Korrektur der Steuernummer von Seiten der Finanzverwaltung ergibt sich i.d.R. durch eine Änderung der Steuernummer des Mandanten von Amts wegen.
Sie können die alte Steuernummer ohne Bedenken aus der Vollmachtsdatenbank löschen.
Es würden aber auch keine Probleme entstehen, sollten Sie die erloschene Steuernummer in der Vollmacht bestehen lassen.
Viele Grüße
Stefan Bär | DATEV eG
Ich lasse die alten Nummern insbesondere in den Fällen drin, in denen diese später wieder gültig gesetzt werden könnten (Wechsel Zusammenveranlagung, getrennte Veranlagung oder kurzzeitiges Gewerbe.