Hallo Miteinander,
wenn bei der Vermietung die Nebenkosten in den Einnahmen pauschal enthalten sind und keine Abrechnung durch den Vermieter erfolgt, kann man dann die Angaben (Zeilen 20-23) weglassen und weiterhin die Kaltmiete ansetzen? Oder muss man die pauschalen Nebenkosten trotzdem ansetzen und sämtliche Aufwendungen vom Vermieter erfragen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Warum liegt Ihnen denn kein Vorjahr zur Einsicht vor? Ansonsten muss das steuerlich ausführlich besprochen werden. Wie ist das sonst in der Kanzlei? Welche Erfahrungen in diesem Spezialfall hat die Kanzlei?
Einfach Frage was nimmt der Vermieter ein ? die Kaltmiete oder die Warmmiete.
Alle einnahmen sind zu deklarieren.
Damit sollte sich ihre Frage erledigt haben.
wir haben bisher überwiegend mit Kaltmieten gearbeitet. Die Fälle 2023 kommen erst jetzt verstärkt in die Bearbeitung. Daher frage ich ja, wie andere Kanzleien die neuen Vorgaben umsetzen bzw. ob man es sich auf diese Weise weiterhin einfacher machen kann.
Immer mit Kaltmieten zu arbeiten war schon immer falsch.
Es gilt das Zu- und das Abflußprinzip.
Jein. Es geht darum, müssen jetzt sämtliche NK vom Vermieter erfragt werden oder kann man bspw. den pauschal vereinnahmten Betrag als Kosten ansetzen, so dass man weiterhin quasi eine 0-Rechnung hat. Wie reagiert das Finanzamt darauf?
danke für die Belehrung
Sorry war nicht so gemeint ,
es geht nie zu 100% auf, der Vermieter zahlt entweder mehr oder weniger als das erhalt. und Ja das müssen Sie immer und auch immer schon erfragen.
Oft geht es hier nur um kleine eigentlich zu vernachlässigende Beträge aber je nach Objekt eben auch nicht.