abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

V&V: Nebenkosten pauschal in Miete enthalten

7
letzte Antwort am 02.10.2024 14:21:37 von bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
sabine_mb
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
309 Mal angesehen

Hallo Miteinander,

wenn bei der Vermietung die Nebenkosten in den Einnahmen pauschal enthalten sind und keine Abrechnung durch den Vermieter erfolgt, kann man dann die Angaben (Zeilen 20-23) weglassen und weiterhin die Kaltmiete ansetzen? Oder muss man die pauschalen Nebenkosten trotzdem ansetzen und sämtliche Aufwendungen vom Vermieter erfragen?

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 8
282 Mal angesehen

Warum liegt Ihnen denn kein Vorjahr zur Einsicht vor? Ansonsten muss das steuerlich ausführlich besprochen werden. Wie ist das sonst in der Kanzlei? Welche Erfahrungen in diesem Spezialfall hat die Kanzlei?

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 8
267 Mal angesehen

Einfach Frage was nimmt der Vermieter ein ? die Kaltmiete oder die Warmmiete. 

 

Alle einnahmen sind zu deklarieren. 

 

Damit sollte sich ihre Frage erledigt haben. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
sabine_mb
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 8
263 Mal angesehen

wir haben bisher überwiegend mit Kaltmieten gearbeitet. Die Fälle 2023 kommen erst jetzt verstärkt in die Bearbeitung. Daher frage ich ja, wie andere Kanzleien die neuen Vorgaben umsetzen bzw. ob man es sich auf diese Weise weiterhin einfacher machen kann.

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 8
258 Mal angesehen

Immer mit Kaltmieten zu arbeiten war schon immer falsch. 

 

Es gilt das Zu- und das Abflußprinzip. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
sabine_mb
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 8
252 Mal angesehen

Jein. Es geht darum, müssen jetzt sämtliche NK vom Vermieter erfragt werden oder kann man bspw. den pauschal vereinnahmten Betrag als Kosten ansetzen, so dass man weiterhin quasi eine 0-Rechnung hat. Wie reagiert das Finanzamt darauf?

0 Kudos
sabine_mb
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 8
247 Mal angesehen

danke für die Belehrung

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 8 von 8
236 Mal angesehen

Sorry war nicht so gemeint , 

 

es geht nie zu 100% auf, der Vermieter zahlt entweder mehr oder weniger als das erhalt. und Ja das müssen Sie immer und auch immer schon erfragen. 

 

Oft geht es hier nur um kleine eigentlich zu vernachlässigende Beträge aber je nach Objekt eben auch nicht. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
7
letzte Antwort am 02.10.2024 14:21:37 von bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage