abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Unterhaltsleistungen an Kind in WG

6
letzte Antwort am 10.07.2025 13:27:19 von Interceptor
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
NKretschmer
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
171 Mal angesehen

Wir haben folgendes Problem bei der Unterstützung vom Kind eines Mandanten. 

 

Das Kind bekommt vom Vater Unterhaltsleistungen da das Einkommen zu gering ist.

Beim Ausfüllen der Anlage Unterhalt ergibt sich jetzt leider folgendes Problem, im Haushalt des Kindes wohnt noch eine andere Person. 

Nach Unserer Recherche bisher, muss für diese andere, dem Mandanten fremde Person jetzt auch die Anlage U ausgefüllt werden.

Was ja beinhalten würde das wir die Steuer ID brauchen, die Einkünfte usw. 

 

Wir hatten diesen Fall so auch noch nicht und sind jetzt etwas Ratlos. 

 

Vielleicht gibt es hier ja jemandem mit dem Tip wie man das lösen kann. 

 

EDIT: Kleiner Fehler unterlaufen ist natürlich Anlage Unterhalt! 

 

 

ahklar
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 7
148 Mal angesehen

Die Anlage U dient den Angaben, die im Rahmen des Realsplitting nötig sind. Wo sehen Sie bei Kindesunterhalt (an ein Kind im Sinne des § 32 EStG) die Möglichkeit des Sonderausgaben-Abzugs?

 

Die Unterhaltsleistungen des Mandanten an sein Kind, das gerade kein Kind im steuerlichen Sinne mehr ist, sind aber u.U. agB i.S.d. § 33a Abs. 1 EStG.

0 Kudos
Interceptor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 7
142 Mal angesehen

Anlage Unterhalt, nicht Anlage U.

Die WG-Mitbewohner spielen keine Rolle.

0 Kudos
NKretschmer
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 7
133 Mal angesehen

Es müssen ja aber die im Haushalt lebenden Personen genannt werden und in dem Fall sind es halt 2 und da kommt dann das Problem das das Programm ohne die Daten nur Fehlermeldungen raus gibt! 

0 Kudos
ahklar
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 7
128 Mal angesehen

Ein WG-Mitbewohner lebt nicht im gleichen Haushalt. "Haushalt" bedeutet, dass man Tisch und Bett teilt. Wenn jeder seine eigene Packung Butter im Kühlschrank stehen hat, ist das kein gemeinsamer Haushalt.

NKretschmer
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 7
121 Mal angesehen

 Und wie würde sich das verhalten wenn es keine WG ist sondern der Freund/ die Freundin? 

 

 

0 Kudos
Interceptor
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 7
80 Mal angesehen
6
letzte Antwort am 10.07.2025 13:27:19 von Interceptor
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage