Hallo. Ich möchte an einer 2-Jährigen Fortbildung /Weiterbildung teilnehmen.
Der Sitz der Instutition ist in Österreich. Die Lehrgänge finden online statt, über E_Learning sowie Live-Webinare. Hierzu muss man sich anmelden und kommt dann in einen geschützten Mitgliederbereich.
Ich arbeite freiberuflich. Ich sitze in Deutschland und werde auch von hier aus teilnehmen.
Ich habe nun die Angebote mit den Paktpreisen erhalten. Diese sind mit 20% Umsatzsteuer (aus Österreich) angegeben.
Frage: Ist das korrekt und wie gehe ich jetzt mit A) Zahlung a den Anbieter (netto oder brutto) um wie B) verhält es sich mit der a Umsatzsteuer in Bezug auf Umsatzsteuervoranmeldung sowie ESt.
Ich freue mich über einen aktuellen Kenntnisstand. Viele Grüße
Schau mal in das bmf schreiben:
BMF, Schreiben v. 19.4.2024, III C 3 - S 7117
Ich bin offen für neues @Der_Busfahrer , daher kurz die Frage: Welche bindende Wirkung hat ein deutsches BMF für einen österreichischen Unternehmen?
Hast Du denn eine UStIDNr? Wenn ja, hast Du darauf verwiesen? Wurde auf der Rg der Grund für die 20% angegeben? Diese Fragen solltest Du zuerst einmal Dir selbst stellen und dann hinterfragen ob es einer Rückfrage hier im Forum stellst.
Wir haben bspw eine ähnliche Situation letztes Jahr gehabt, und ja, wir haben da 20% USt in AT gezahlt. Für uns ja kein Thema, da wir die in der monatlichen UStVA gelten machen, aber: Es stand die Begründung auf der Rechnung!
Wenn Du nur eine deutsche UStVA machst, kann Du nur nur im Rahmen des Vorsteuerrückvergütungsverfahrens die in AT gezahlte USt zurück holen.
ACHTUNG: Das ist ein DATEV-Hilfe-Forum, kein Steuerberatung-for-free-Forum. Als Selbständiger hast Du einen StB oder Pech 😉
Da das hier ein "DATEV-Hilfe-Forum und kein Steuerberater-for-free-Forum ist", habe ich lediglich auf das BMF Schreiben hingewiesen in der Hoffnung, die Threaderstellerin nimmt dies zum Anlass, die darin enthaltenen Informationen auf ihren Fall zu beziehen und sich zu "hinterfragen", in welchem Status sie gegenüber dem ausländischen Seminarveranstalter aufgetreten ist und welche Arten von auf elektronischem Wege erbrachten Leistungen überhaupt gibt.
Ich denke, das hilft sicherlich mehr als anekdotische Evidenz aus dem Berufsalltag oder der Aussage, man habe Pech.