Ich entnehme mein PKW aus dem Gewerbebetrieb(VoSt bereits gezogen) mit dem Restbuchwert in den Landwirtschaftlichen Betrieb. Was passiert mit der USt?
Sie Entnahme ist umsatzsteuerpflichtig, Sie entnehmen also Brutto. Vorsteuerabzug ggf im Landwirtschaftlichen Betrieb möglich.
Alternative ist eine Vermietung des PKW vom gewerblichen UN an die LW.
Umsatzsteuerlich gibt es nur ein einziges Unternehmen. Es kann also gar keine Entnahme geben. Nur eine eventuelle Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem. § 15a UStG wäre zu prüfen.
Man kann auch nicht an sich selbst vermieten.
Grüße aus München
Ja, danke. Total überlesen das es sich um 1 Unternehmen handelt... Oh wait, muss man ja auch so wissen. Das es 2 getrennte UN sein können (auch im Bezug der USt) ist ja auch gar nicht möglich, oder?
Aber dann stellen Sie doch bitte die Antwort auch komplett klar, damit @yuliyahehn das dann auch weiß was zu tun ist. Einfach nur zu rufen "falsch" ist da "sehr hilfreich"...
"Community"
Grüße aus einem anderen Teil in Oberbayern
Das es 2 getrennte UN sein können (auch im Bezug der USt) ist ja auch gar nicht möglich, oder?
M. W. ist das nicht möglich.
Aber dann stellen Sie doch bitte die Antwort auch komplett klar
Gerne nach Ihnen. Warum erfüllen Sie Ihre Forderung nicht gleich selbst? Jetzt, nach der Entdeckung Ihres Denkfehlers, müßte das doch ein Leichtes sein?
Zur Sache: Ertragsteuerlich gilt grundsätzlich Buchwertfortführung – § 6 (5) 1 EStG, GewStH 7.1 (1) „Überführung von Einzelwirtschaftsgütern“.
Meine LuF-Mandate liegen allerdings schon zu lange zurück, als daß ich mir sicher sein könnte, daß nicht vielleicht doch noch irgendwelche unerwarteten Sonderregelungen zu beachten wären. Das Steuerrecht unterstellt ja bei Landwirten eine Art Persönlichkeitsspaltung – Analphabetismus im Bereich von Buchführung und Normalsteuerrecht, aber olympiareife Bürokratie-Artistik bei der Beantragung von EU-Hilfen.
Grüße aus München
Hallo und vielen lieben Dank an alle Beteiligten,
vielleicht stelle ich mal meine Frage etwas klarer. Ein Unternehmer hat zwei Betriebe, Gewerbe und LuF. Den Pkw aus dem Gewerbebetrieb möchte er in der Landwirtschaft nutzen und nicht mehr im Gewerbe. Muss er den PKW entnehmen oder kann er das nur vom Betrieb zum Betrieb zum Buchwerten übertragen/überführen etc. VoSt bereits gezogen. In der Landwirtschaft Pauschalierer. Was passiert mit der Umsatzsteuer, berichtigen oder nicht?
Besten Dank im Voraus
Der Unternehmer muß den PKW nicht entnehmen und kann das im vorliegenden Sachverhalt auch gar nicht. Es handelt sich um eine Überführung zwischen zwei Betrieben desselben Unternehmers.
Wenn der PKW vor weniger als 5 Jahren erworben wurde, ist die Vorsteuer anteilig zurückzuzahlen (Betriebsausgabe im LuF-Betrieb).
Wurde denn überprüft, ob die Pauschalierung angesichts der Reduzierung des Pauschalsteuersatzes und der Einführung einer Umsatzgrenze überhaupt noch zulässig und sinnvoll ist?
Grüße aus München