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USt Erklärung: Was soll der Hinweis auf Grundsatz der Sollversteuerung?

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letzte Antwort am 01.09.2022 11:36:54 von wwinkelhausen
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Datev,

für wen ist dieser Hinweis gedacht und was soll das:

 

HeikeWolf_0-1642594729516.png

Wenn ich als fachlich vorgebildeter Anwender ankreuze, dass die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten erfolgt ist, ist eine Aufnahme und Abhaken dieses Hinweises nervend. 

 

In Zeile 22 habe ich das schließlich angekreuzt:

HeikeWolf_1-1642594983467.png

 

Genauso könnte abgefragt werden, ob das Kreuzchen ernst gemeint ist, ob ordnungsgemäße Rechnungen für den Vorsteuerabzug vorliegen, ob der ermäßigte Steuersatz wirklich anzuwenden ist, da der Regelsteuersatz schließlich 19% beträgt usw.

gnoll
Fortgeschrittener
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Hallo @Gelöschter Nutzer ,

 

grundsätzlich finde ich, dass solche Hinweise eine gewisse "Daseinsberechtigung" haben. Wie schnell hat man eben mal aus Versehen eine Checkbox angeklickt und es u. U. gar nicht bemerkt.

 

Schade an einigen dieser Hinweise ist...

... die USt-Erklärung erkennt nicht, dass in den Mandantenstammdaten die Ist-Versteuerung gewählt wurde.

... die ESt-Erklärung zwar einen Hinweis auf anschaffungsnahe Herstellungskosten liefert, aber weder (zumindest als "Richtschnur") den Betrag der Instandhaltungen in dem 3-Jahres-Zeitraum noch die AfA-Bemessungsgrundlage (der Hinweis kommt also auch bei 50 Euro Instandhaltung pro Jahr und 500.000 Euro Gebäude-AK).

... die ESt-Erklärung auf die Vermietung an nahe Angehörige hinweist und zur Prüfung der Entgeltlichkeitsquote rät, aber nicht die (rechnerische) Miete pro qm als Hinweis mitliefert.

 

Diese Liste ließe sich (leider) noch viel weiter fortführen, wofür mir aber die Zeit und die Energie fehlen.

 

Ich wünsche für 2022 alles Gute + nicht verzagen...

 

G. Noll

Gelöschter Nutzer
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HeikeWolf_0-1661897998248.png

 

 

Nachdem ich diese für Steuerfachleute bekloppten Hinweise heute zigmal bestätigen musste, mach ich Schluss ..

Der Rest geht im Laufe des Tages raus und dann sind die 2021 Erklärungen dran 🙂

 

Es wäre schön, diesem blödsinnigen Hinweisen dann nicht mehr begegnen zu müssen. Wer hat aufgrund dieses Hinweises schon einmal irgendetwas unternommen??? (außer abzuhaken)

Vermutlich hat ein verdienter Datevgenosse diesen Wunsch geäußert, ein Praktiker kann das nicht gewesen sein. 

Vielleicht tauchen dann aber auch neue, sinnfreie Hinweise auf:

- Sie wissen schon, dass Sie grundsätzlich bilanzieren müssen?

- Haben Sie auch den Kfz Eigenverbrauch gebucht?

- Haben Sie die Bewirtungsbelege zu den gebuchten Bewirtungskosten ausgefüllt; nur dann sind diese abzugsfähig.

Eine gute Nacht....

wolle188
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Ich finde diese hinweise nicht schlecht. Sie helfen einem Anfänger und auch Aushilfen sehr. 

Dies sogenannten "Blödsinnigen" hinweise retten so manch einem den Tag. 

Bei Schlechter Laune mal in einen Wald gehen, einen Baum anschreien und dann ist gut....

einmalnoch
Experte
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Ich antworte einfach mal auf @Gelöschter Nutzer da sich der Themenstarter ja vom Acker gemacht hat.

 

Es handelt sich bei dieser Angabe um ein Pflichtfeld der Finanzverwaltung! Mit anderen Worten, ohne die Angabe keine Übermittlung.

 

Die finanzverwaltung hat nämlich festgestellt, dass die eigene Aktenführung unter aller Würde ist. Ich erlebe es immer wieder, dass der Antrag auf Istversteuerung im Fragebogen gestellt wird, es aber ekeinen Eingang in die Akte findet. Bei Orüfeungen kommt dann der Hinweis, es würde Istversteuerung durchgeführt, aber kein Antrag gestellt. Fragebogen vorgelegt und der Prüfer macht ein langes Gesicht.

 

Man merkt es, wenn dann nach Abgabe der Erklärung vom Finanzamt die Genehmigung zur Istversteuerung kommt. Lustig sind dann die Fälle in denen dem Finanzamt mitgeteilt wurde, dass ab dem Jahr X+1 zur Sollversteuerung wegen Überschreitens der Umsatzgrenze gewechselt wird (werden muss) und das Finanzamt daraufhin die Genehmigung erteilt. Jetz wird das Jahr X mit "Istversteuerung" abgegeben und diese wird dann genehmigt.

 

Slapstick pur.

 

Was soll's, der Button wird markiert und gut ist.

 

DATEV - Hat ausnahmsweise mal etwas richtig gemacht.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
Gelöschter Nutzer
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Wenn ich eine Buchhaltung bzw. Gewinnermittlung mit dem Datevprogramm Rechnungswesen als Ist-Versteuerer erstellt habe und die  Daten an das Datev USt-Programm weitergebe, erwarte ich die Frage, ob die Ist-Versteuerung zutreffend ist, vor der ersten Buchung bzw. schon bei der Stammdatenerfassung. Wenn alles fertig gebucht und festgeschrieben ist zu fragen, ob die Grundlage für die Erstellung der Buchhaltung wirklich richtig war, kommt ziemlich spät...

wwinkelhausen
Meister
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Nun wird das Feld in der Jahreserklärung nur nicht nach dem Buchungsverhalten angekreuzt, sondern nach den Stammdaten. Wie ich bei mir in der Kanzlei feststellen musste, stimmen die beiden nicht immer überein. Und nachdem viele die Einführung dieser Abfrage völlig verschlafen haben, finde ich den Hinweis positiv. Vielleicht regt er doch den ein oder anderen Sachbearbeiter mal an, die Richtigkeit zu überprüfen.

Dinosaurier
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deusex
Allwissender
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Nun, es wäre ein Leichtes gewesen, hier rechtliche Abhilfe zu schaffen, in dem grundsätzlich bei Gründungsfällen bis zum Erreichen der Umsatzgrenzen die Ist-Versteuerung bei Finanzamt und damit in den Erklärungen vorbelegt wird.

 

In jedem Erfassungsbogen extra eine formellen Antrag oder gar später zu stellen, ist reine ABM.

 

Wir hatten eine Mandatsübernahme eines kleinen Gewerbetreibendem und natürlich stellten wir die Ist-Versteuerung ein.

Das Finanzamt machte dann tatsächlich einen Bohei und verlangte die die Prüfung und Korrektur der Umsatzsteuererklärung.

 

Ich stellte dann per Einzeiler und Mail den Antrag auf Ist-Versteuerung für das betroffene Jahr und ff. - Erledigt.

 

Ein rudimentäres Relikt, das längst überholt ist . . . Sollte sich dann aus den eingereichten USt-Voranmeldungen die Grenzüberschreitung zur Soll-Versteuerung ergeben, kann dies wie bei der Bilanzierungspflicht mitgeteilt werden oder man könnte sogar Steuerpflichtige per Hinweis im USt-Formular zum Übergang auf die Soll-Versteuerung hinweisen und verpflichten.

 

Insofern prüfen wir nicht mal ob ein Antrag auf Ist-Versteuerung gestellt ist, sondern es ist alles Ist-Versteuerung, was nicht offensichtlich bereits in die "Soll" übergegangen ist.

 

Ach ja, der Hinweis auf das Auswahlfeld zur Ist-Versteuerung ist schon ein guter Service der DATEV, da es sich dabei um eine Angabe aus den amtlichen Formularen handelt; hier sehe ich keinerlei Kritikpunkte an der DATEV selbst.

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Gelöschter Nutzer
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@deusex  schrieb:

Ach ja, der Hinweis auf das Auswahlfeld zur Ist-Versteuerung ist schon ein guter Service der DATEV, da es sich dabei um eine Angabe aus den amtlichen Formularen handelt; hier sehe ich keinerlei Kritikpunkte an der DATEV selbst.


Nun ja, der workflow ist schon datevmäßig ....

 

1) ganz einfacher Fall: Keine Leistung Buchhaltung, es wird nur die Leistung USt angelegt. Vorbelegt ist Sollversteuerung. Ich ändere das im Programm auf Istversteuerung und erhalte keinen Hinweis. Ist auch richtig, denn wenn ich als Steuerfachfrau aktiv die Besteuerungsart von Soll auf Ist ändere, benötige ich keine Belehrung.

In den Hinweisen/Fehlern kommt nun aber der Hinweis hoch, dass ich meine Angabe prüfen soll, weil ich mich ja vertan haben könnte (???)

 

2) die Leistung Buchhaltung wird angelegt. Dabei ist nichts vorbelegt, ich muss also aktiv zwischen Soll und Ist entscheiden. Das macht hoffentlich jemand, der weiß was er tut (es gibt noch viele andere Festlegungen in den Stammdaten, die steuerlichen Sachverstand erfordern).

Ein Hinweis auf die Ist-Besteuerung kommt in den Stammdaten nicht. Beim Buchen kommt auch kein Hinwies, genausowenig bei der Übermittlung der USt VA (zum Glück).

 

Jetzt übergebe ich die USt Werte an das  USt Jahresprogramm. Glücklicherweise wird Ist-Besteuerung vorbelegt. Aber jetzt kommt der Hinweis, dass ich prüfen soll, ob meine ganze Buchhaltung falsch ist, weil ich in den Stammdaten Ist-Versteuerung angegeben und entsprechend gebucht habe.

 

Ergebnis: Die Abfrage kommt viel zu spät, da es sich um eine buchungssteuernde Funktion handelt. 

 

Insofern ist auch die Formulierung des Hinweises falsch: "In Zeile 23 des Mantelbogens USt 2A ist angegeben, dass die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet wurde. Bitte überprüfen Sie diese Angabe."

Die Buchhaltung und die USt ist entsprechend der Stammdaten nach vereinnahmten Entgelten erstellt worden. Wenn das Datevprogramm richtig arbeitet, brauche ich die Berechnung nicht prüfen.

 

Der zweite Teil des Belehrung ist vermutlich der, der mich als Steuerberaterin so ärgert: 

 

Die Steuer ist grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten zu berechnen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 – sog. Sollversteuerung)

 

Jetzt belehrt mich die Datev bei jeder Steuererklärung eines Freiberuflers mit dieser trivialen Information nicht nur doppelt, sondern sogar dreifach in einem Satz:

 

1) nach vereinbarten Entgelten

2) § 16 Abs. 1 Satz 1

3) sog. Sollversteuerung

 

Geht's noch?

 

 

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deusex
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Hallo Frau Wolf,

 

ich kann Ihren Unmut zwar nachvollziehen und auch ich empfinde diesen Hinweis zwar etwas infantil bzw. befremdlich, lässt andererseits meinen Blutdruck jedoch um keinen Millimeter steigen.

 

Insbesondere betrachte ich dies lediglich als Service auf eine amtlich geforderte Formulareintragung, die aktiv gewählt werden muss; in der Steuererklärung und eben nicht durch Programmverbindungen.

 

Das Schöne übrigens an der willentlichen Angabe in der USt-Erklärung ist übrigens, dass dies gleichwohl als Antrag auf Ist-Versteuerung gewertet wird und somit auch ungewollte Soll-Versteuerungen wieder ins charmante Ist-Universum zurückgeführt werden.

Wird dieser USt-Erklärung wiederum durch Nicht-Erlass eines Bescheides -konkludent- zugestimmt, umfasst dies auch die Zustimmung zu o.g. Antrag auf Ist-Versteuerung.

 

Also, ich finde es unterm Strich hilfreich und sinnvoll.

 

 

 

 

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Gelöschter Nutzer
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@deusex  schrieb:

ich kann Ihren Unmut zwar nachvollziehen und auch ich empfinde diesen Hinweis zwar etwas infantil bzw. befremdlich, lässt andererseits meinen Blutdruck jedoch um keinen Millimeter steigen.

Na klar, echte Aufreger gibt es ja genug. Und wegen des Finanzamtes oder der Datev einen Herzkaspar zu bekommen, wäre ja wohl saublöd und vermeide ich schon lange..

 

Das Schöne übrigens an der willentlichen Angabe in der USt-Erklärung ist übrigens, dass dies gleichwohl als Antrag auf Ist-Versteuerung gewertet wird und somit auch ungewollte Soll-Versteuerungen wieder ins charmante Ist-Universum zurückgeführt werden.

Das stimmt natürlich.. 🙂

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wwinkelhausen
Meister
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Ja, es geht noch. Da es nicht der Standardfall ist, dass Sie als Steuerberaterin die Umsatzsteuererklärung machen, sondern genau so gut eine Auszubildende oder ein gerade ausgelernter Fachangestellter oder inzwischen auch nicht mehr unüblich ein Quereinsteiger. Und es gibt dabei genügend Anwender, bei denen der Hinweis nicht schadet.

Dinosaurier
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letzte Antwort am 01.09.2022 11:36:54 von wwinkelhausen
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