Hallo zusammen,
wir haben unsere zweite Kanzlei auf die digitalen Bescheide umgestellt. Abruf erfolgt über die erste Kanzlei.
Rechte sind analog der ersten Kanzlei vergeben, berechtigte SmartCards sowieso schon identifiziert. Weil das in der Vergangenheit immer so ein Hickhack war mit SmartCards die auf anderen Beraternummern laufen (Berechtigungen in der VDB konnten eine Zeit lang nicht dafür vergeben werden) habe ich immer noch ein paar Bauchschmerzen, dass ich was übersehe.
Wir haben am 17.03. die erste Mail vom FA für Kanzlei zwei bekommen, dass Bescheide zum Abruf bereit stehen. Es konnte aber nix abgerufen werden. Am Folgetag war ebenfalls noch nix da. Kollegin hat daraufhin das FA angerufen und die haben die Bescheide per Post geschickt mit der Aussage, wir wären nicht die einzigen, die Probleme haben und sie gibt das an die IT weiter.
Nun wird Folgendes vom FA eingefordert:
Was genau meinen die mit dem Transferticket des Abrufs? Wir rufen über den Dokumentenkorb ab. Wenn da nix ist über die dig. Kommunikation FW. Ich finde nix.
Vielen Dank und liebe Grüße
Verena
Gelöst! Gehe zu Lösung.
In ELSTER direkt wird im Posteingang zu Bescheiden ein Transferticket ausgegeben. Wo sich das Transferticket beim Posteingang in DATEV befindet, weiß ich nicht. Ich sehe das Transferticket bei DATEV eigentlich nur, wenn ich Daten an das Finanzamt übertrage.
Wenn doch aber keine Post beim abrufen kommt - wo soll dann das Transfertick sein? Wo nichts ist, gibt es auch keine Nummer für.
mfg