Liebe DATEV,
ich erstellt die KStE 2018 für einen nicht gemeinnützigen Verein.
Laut Lexinform Dok.Nr. 1007933 wird in der Toolbox die Anlage V (Elster-Modul) ab 2018 nicht mehr angeboten, können Sie in dem Lexinform Dok eventuell nachtragen, warum die Anlage V nicht mehr über das Elster-Mdul übermittelbar ist. Gibt es seitens der Finanzverwaltung hierzu einheitliche Vorstellungen, wie eine laut KSt1 erforderliche "gesonderte Ermittlung" auszusehen hat ?
1000 Dank im voraus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wie im Dokument beschrieben ist die Anlage V in Verbindung mit einer Körperschaftsteuererklärung in den amtlichen Formularen und im ELSTER-Modul der Finanzverwaltung nicht mehr vorgesehen.
Besondere Vorgaben für diese gesonderte Ermittlung liegen uns nicht vor. Es sollte jede formlose Aufstellung als Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausreichen.
Für den VZ 2018 können Sie auch die Anlage V erfassen und ausdrucken, die in der Toolbox im Ordner "Steuern" ausschließlich für den Ausdruck noch vorhanden ist.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Maier
DATEV eG