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Toolbox - keine Anlage V in der KStE ab 2018 - warum ?

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letzte Antwort am 25.11.2019 10:59:56 von Johannes_Maier
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altmoabiter
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Liebe DATEV,

 

ich erstellt die KStE 2018 für einen nicht gemeinnützigen Verein.

Laut Lexinform Dok.Nr. 1007933 wird in der Toolbox die Anlage V (Elster-Modul) ab 2018 nicht mehr angeboten, können Sie in dem Lexinform Dok eventuell nachtragen, warum die Anlage V nicht mehr über das Elster-Mdul übermittelbar ist. Gibt es seitens der Finanzverwaltung hierzu einheitliche Vorstellungen, wie eine laut KSt1 erforderliche "gesonderte Ermittlung" auszusehen hat ?

 

1000 Dank im voraus

DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
213 Mal angesehen

Hallo,

 

wie im Dokument beschrieben ist die Anlage V in Verbindung mit einer Körperschaftsteuererklärung in den amtlichen Formularen und im ELSTER-Modul der Finanzverwaltung nicht mehr vorgesehen.

 

Besondere Vorgaben für diese gesonderte Ermittlung liegen uns nicht vor. Es sollte jede formlose Aufstellung als Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausreichen.

 

Für den VZ 2018 können Sie auch die Anlage V erfassen und ausdrucken, die in der Toolbox im Ordner "Steuern" ausschließlich für den Ausdruck noch vorhanden ist.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Johannes Maier

DATEV eG 

 

 

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letzte Antwort am 25.11.2019 10:59:56 von Johannes_Maier
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